Ladendiebstahl mit 15 im Wert von 4,99€?
Ich habe eine Frage bezüglich eines des dümmsten Ereignisses welches in meinem Leben passiert ist.
Also, ich habe bei New Yorker in einem Wert von 4,99€ Ringe geklaut. Ich bin 15 Jahre alt und viele von meinen Freunden tuen das auch oft. Dieses Mal war mein erstes Mal und bei meinem Glück passiert es natürlich mir, dass ich erwischt werde.. Ich bereue es so dolle und kann nicht mehr schlafen deswegen. Der Ladendetektiv hat mich dann mit ins Büro genommen und meine Personalien aufgeschrieben.
Ich musste 75€ bezahlen und die Ringe ebenfalls. Meine Mutter musste mich abholen und ich habe 2 Jahre Hausverbot bekommen. Sie haben vor Ort aber nicht die Polizei gerufen. Ich habe so ein großes schlechtes Gewissen dass ich auf andere gehört habe und nicht nachgedacht habe, was ich da gerade wirklich tue. Ich habe aus meinem Fehler gelernt und werde auf keinen Fall jemals wieder so etwas tun.
Wie geht es jetzt weiter ? Ich hab Angst, dass das in meinem Führungszeugnis stehen wird, ich vor Gericht muss und später deswegen keinen Job bekomme. Weil niemand will doch einen Menschen einstellen der Diebstahl in seinem Führungszeugnis stehen hat. Ich habe so eine Angst, dass ich mir dadurch mit 15 Jahren mein Leben versaut habe.
Ich denke an nichts anderes mehr und es macht mich einfach nur fertig. Meine Mutter ist sehr enttäuscht und hat natürlich kein Vertrauen mehr in mich. Da ich mit meiner Mutter eigentlich ein gutes Verhältnis habe ist das natürlich etwas was mich ebenfalls sehr mitnimmt.
Ich würde mich unheimlich über Antworten freuen, danke.
2 Antworten
Das erscheint nicht im Führungszeugnis, selbst dann nicht, wenn es eine Verurteilung gäbe.
Tatsächlich ist es aber so, dass sich mit leichtsinnigen Handlungen viele Jugendliche tatsächlich den Zugang zu bestimmten Berufen verbauen. Also schalte deinen Bregen ein, wenn du das nächste Mal in Versuchung kommst. Und überlege, wie es dir gefallen würde, wenn dir jemand etwas wegnimmt.
Hallo,
eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.
Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:
Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird.
Wie läuft das Verfahren nach einem Ladendiebstahl ab:
1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben bzw. zahlen: Hast du gemacht.
2. Normalerweise musst du die Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet): Ebenfalls erledigt.
3. Normalerweise erhältst du ein Hausverbot für mindestens 1 Jahr.: Ebenfalls einen Hacken dahinter. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot in den Laden begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch.
4. Wegen der Anzeige: Vor Ort waren die Kollegen schon mal nicht. Ggf. verzichtet New Yorker auf eine Anzeige, dann weiter zu Punkt 9.
5. Wenn die Kollegen bereits im Laden waren: Je nachdem, ob du vor Ort den Diebstahl zugegeben hast, brauchst du normalerweise nicht mal mehr zu den Kollegen zur Vernehmung kommen, da diese einfach eine "Kurzanzeige bei Ladendiebstahl" erstellen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
6. Wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, drohen dir einige wenige Sozialstunden. Eine Geldstrafe gibt es im Jugendstrafrecht nicht (außer der Anordnung einer Geldzahlung, aber das führt an dieser Stelle zu weit), eine Freiheitsstrafe wird es für einen einfachen Diebstahl beim Ersttäter wohl niemals geben - zu Recht. Ich würde in deinem Fall auf "Einstellung des Verfahrens" wetten.
7. Es wird ein Abdruck der Anzeige an das Jugendamt geschickt. Die Mitarbeiter dort können - werden sie aber wohl bei der ersten Mitteilung nicht machen - deinen Eltern anbieten, eins "Hilfsgespräch" zu führen. Mehr passiert beim Ersttäter aber auch schon nicht.
8. Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin, wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.
9. Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe - wenn überhaupt - fällt sehr niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"
Alles Gute:)
Was heißt "Bregen"?