Ladendiebstahl mit 15 im Wert von 4,99€?

2 Antworten

Von Experte Dommie1306 bestätigt

Das erscheint nicht im Führungszeugnis, selbst dann nicht, wenn es eine Verurteilung gäbe.

Tatsächlich ist es aber so, dass sich mit leichtsinnigen Handlungen viele Jugendliche tatsächlich den Zugang zu bestimmten Berufen verbauen. Also schalte deinen Bregen ein, wenn du das nächste Mal in Versuchung kommst. Und überlege, wie es dir gefallen würde, wenn dir jemand etwas wegnimmt.

Von Experte wiki01 bestätigt

Hallo,

eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.

Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:

Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird.

Wie läuft das Verfahren nach einem Ladendiebstahl ab:

1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben bzw. zahlen: Hast du gemacht.

2. Normalerweise musst du die Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet): Ebenfalls erledigt.

3. Normalerweise erhältst du ein Hausverbot für mindestens 1 Jahr.: Ebenfalls einen Hacken dahinter. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot in den Laden begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch.

4. Wegen der Anzeige: Vor Ort waren die Kollegen schon mal nicht. Ggf. verzichtet New Yorker auf eine Anzeige, dann weiter zu Punkt 9.

5. Wenn die Kollegen bereits im Laden waren: Je nachdem, ob du vor Ort den Diebstahl zugegeben hast, brauchst du normalerweise nicht mal mehr zu den Kollegen zur Vernehmung kommen, da diese einfach eine "Kurzanzeige bei Ladendiebstahl" erstellen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

6. Wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, drohen dir einige wenige Sozialstunden. Eine Geldstrafe gibt es im Jugendstrafrecht nicht (außer der Anordnung einer Geldzahlung, aber das führt an dieser Stelle zu weit), eine Freiheitsstrafe wird es für einen einfachen Diebstahl beim Ersttäter wohl niemals geben - zu Recht. Ich würde in deinem Fall auf "Einstellung des Verfahrens" wetten.

7. Es wird ein Abdruck der Anzeige an das Jugendamt geschickt. Die Mitarbeiter dort können - werden sie aber wohl bei der ersten Mitteilung nicht machen - deinen Eltern anbieten, eins "Hilfsgespräch" zu führen. Mehr passiert beim Ersttäter aber auch schon nicht.

8. Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin, wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.

9. Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe - wenn überhaupt - fällt sehr niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"

Alles Gute:)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung