Kündigungsfrist in Probezeit?

3 Antworten

Ja also des sollte ja in deinem Ausbildungsvertrag drinne stehen.

Ich glaub des sollten bei dir so 2 Wochen sein, dafür geb ich dir aber keine Garantie

Bei Ausbildungsverhaeltnissen gibt es - anders als bei Arbeitsverhaeltnissen - in der Probezeit keine Kuendigungsfrist (BBiG § 22 Abs. 1). Du kannst in der Probezeit problemlos fristlos kuendigen, also das Kuendigungsschreiben abgeben und anschliessend sofort nach Hause gehen.

Die Kuendigung muss zwingend schriftlich erfolgen, also auf richtigem Papier mit Originalunterschrift (keine e-Mail, kein Fax, kein WhatsApp u.s.w.). Wenn du noch minderjaehrige bist, muessen deine Eltern die Kuendigung ebenfalls unterschreiben.

Während der Probezeit kannst du ohne Angaben von Gründen fristlos kündigen. Dies musst du dem Ausbilder schriftlich Bescheid sagen