Kündigung von Firma Zeitarbeit Pflege - Müssen Gründe genannt werden?

4 Antworten

In der Kündigung selbst muss kein Grund genannt werden.

Der AG ist nur dann verpflichtet auf Nachfrage Auskunft zu geben, wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt.

Wenn Du Kündigungsschutzklage einreichst, muss spätestens bei der Güteverhandlung der Kündigungsgrund "auf den Tisch".

Sollte es einen Betriebsrat/Personalrat geben, kannst Du dort nachfragen. Diesem muss der AG bei der Anhörung zur Kündigung den Grund nennen.

Das Kündigungsschreiben ist noch unterwegs.

Gründe könnten darin stehen. Solange kein Schreiben erhalten wurde, ist keine Kündigung ergangen. Wenn diese nicht in dieser Woche zugeht, wird der Termin ohnehin nicht klappen.

Sie könnten die Angestellten denen ein flexibler Dienstplan zugesagt wurde nicht mehr einsetzen und daher werden diese Mitarbeiter gekündigt.
Muss der Arbeitgeber diese betriebliche Begründung beweisen?

Der Nachweis könnte durchaus vor Gericht gefordert werden. Ob dieser Grund ausreichend triftig ist bleibt fraglich und wäre eher für eine Änderungskündigung geeignet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Reiche Kündigungsschutzklage ein, so ist eine Kündigung formal unwirksam

weshalb sie mich kündigen

Sie kündigen nicht Dich, sondern Dir.

zählt das als ausreichender Kündigungsgrund?

Meiner Meinung nach Ja.

Das Kündigungsschreiben ist noch unterwegs.

Dann weißt Du ja noch gar nicht, was genau drin steht :D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.