Kündigung Möbliertes Zimmer?

2 Antworten

Das gilt nur wenn der Vermieter auch in der betreffenden Wohnung wohnt bzw. diese zu Wohnzwecken nutzt.

Aber Vorsicht! Der Wohnungseigentuemer ist nur dann dein Vermieter, wenn du mit diesem auch den Mietvertrag hast. Solltest du jedoch zur Untermiete bei einem Hauptmieter wohnen, ist nicht der Wohnungseigentuemer dein Vermieter, sondern der Hauptmieter. Dann kommt es darauf an, ob der Hauptmieter ebenfalls in der Wohnung wohnt oder nicht.

Von Experte Gerhart bestätigt

Wenn der Vermieter nicht selbst mit in der Wohnung wohnt gilt das nicht.


lorenzo000 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 22:07

Also 3 Monate Kündigungsfrist?

anitari  07.01.2025, 08:52
@lorenzo000

Bei Wohndauer unter 5 Jahre ja. Und nur mit Angabe eines zulässigen Grundes.

Der Eigentümer ist auch dein Vermieter?

lorenzo000 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 12:33
@anitari

Ja, ihm gehört die Wohnung, und er vermietet die Zimmer