Kündigung im 3 Lehrjahr geht das?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Darf ich einfach gekündigt werden.

Nein!

... wenn es denn tatsächlich so ist, dass Du wegen Verspätung nicht schon mindestens einmal abgemahnt worden bist und sich die vorherigen Abmahnung auf einen anderen Sachverhalt beziehen.

Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann nur fristlos ausgesprochen werden, setzt also voraus (außer in ganz besonderen Ausnahmen), dass dem Arbeitgeber wegen des Fehlverhaltens die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann - davon kann hier aber (nach Deiner Schilderung) überhaupt keine Rede sein.

Auch eine Abmahnung kann nur ausgesprochen werden, wenn das Fehlverhalten "abmahnungswürdig'" ist. Eine z.B. nur geringfügige Verspätung von wenigen Minuten ohne besondere negative Auswirkung auf den Betriebsablauf berechtigt noch nicht zu einer Abmahnung, sondern nur zu einer "Ermahnung".

Außerdem steigen die Anforderungen, die der Arbeitgeber für eine Kündigung zu beachten hat, mit der fortschreitenden Dauer des Ausbildungsverhältnisses - soll heißen: Was im 1. Lehrjahr vielleicht noch zu einer Kündigung berechtigen würde, könnte gegen Ende des 3. Lehrjahres als Kündigungsgrund bereits eine unbillige Härte darstellen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht
NackterGerd  15.10.2019, 06:57

Bei bereits 3 Abmahnungen?

Dann könnte man sich ja die Abmahnungen gleich sparen wenn so jemand unkündbar wäre

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Familiengerd  15.10.2019, 12:15
@NackterGerd

Hast Du überhaupt meinen Eingangssatz gelesen bzw. verstanden: "Nein! ... wenn es denn tatsächlich so ist, dass Du wegen Verspätung nicht schon mindestens einmal abgemahnt worden bist und sich die vorherigen Abmahnung auf einen anderen Sachverhalt beziehen."?!?

Für eine Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens bedarf es in aller Regel einer bereits mindestens einmal deswegen ausgesprochenen Abmahnung.

Diese Abmahnung muss also das gleiche Fehlverhalten betreffen, weswegen jetzt gekündigt werden soll.

Im Fragefall wurde aber nicht wegen "Verspätung" bereits abgemahnt, sondern in Zusammenhang mit der Führung des Berichtsheftes. Diese drei Abmahnungen sind also für das hier genannte Fehlverhalten (Verspätung) gegenstandslos!

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NackterGerd  16.10.2019, 00:48
@Familiengerd

Von Berichtsheften stand im der Frage nichts drinn.

Die Frage klang eher so als wäre es ein Wiederholtungstäter

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Familiengerd  16.10.2019, 12:37
@NackterGerd

In einem ergänzenden Kommentar des Fragestellers heißt es: "Die 3 Abmachungen sind wegen Berichtsheft und die waren im ersten Lehrjahr am Anfang".

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Darf ich einfach gekündigt werden.

Nein, darfst Du nicht "so einfach".

Du bist jetzt im dritten Lehrjahr und hast im ersten Lehrjahr wegen anderer Dinge (Berichtsheft...) diese drei Abmahnungen erhalten.

Wenn Du jetzt wegen einer Verspätung gekündigt wurdest und Du wegen Verspätungen noch keine Abmahnungen hast, ist dieser Vorfall sowieso kein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung.

Kündigungen im Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit werden für den AG immer schwieriger, je näher das Ausbildungsende rückt.

Sollte diese Verspätung der alleinige Grund für die Kündigung sein, wird diese keinen Bestand haben, wenn Du dagegen klagst.

Ich erkenne nicht, dass hier ein "wichtiger Grund" für die Kündigung vorliegt und dass dem AG eine Fortführung der Ausbildung nicht zumutbar wäre.

Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, was sagt dieser zu der Kündigung? Hat er mit Dir gesprochen und Dich beraten?

Wie lange vor der Kündigung war denn dieses Zuspätkommen?

Darf ich einfach gekündigt werden.

So einfach natürlich nicht

Aber da du die Abmahnungen sammelst wie andere Sammelbilder und diese bei dir wohl keine Wirkung zeigten kann du natürlich gekündigt werden.

Warum sollte das noch gehen?

sind da nur die "abmachungen" wegen der vergessenen hefte aus der vergangenheit ?

sicher ist da noch etwas in dem laufenden jahr was du nicht schreibst im hintergrund . oder ?