Kündigung Abiturientenprogramm?

1 Antwort

Im Vertrag steht nichts von Rückzahlung, insofern denke ich das nicht.

Es könnte eine separate Vereinbarung bestehen, meistens ist die Angelegenheit durch die Arbeit dazwischen schon erledigt. Auch sollte der Vertrag angesehen werden, ob nicht nach Abschluss dieser von alleine endet. Wäre bei Ausbildungsverhältnissen so.

Wegen Ihk sehe ich auch keine Probleme, da diese ja unabhängig vom Unternehmen arbeitet.

Offiziell ja, tatsächlich sind die Verflechtungen zwischen Prüfungsausschuss und den Unternehmen großer als weitläufig angenommen, da die Prüfer schließlich alle ehrenamtlich tätig sind und letztlich irgendwo ihren Lebensunterhalt generieren müssen.

Zudem dürfte das Programm noch nicht vollständig absolviert sein, da die Ausbildereignung noch fehlt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB