Kündigen in der Probezeit jedoch im praxisurlaub?
Ich habe im September eine neue Stelle begonnen und habe 6 Monate Probezeit , jedoch würde ich jetzt gerne kündigen und zwar im praxisurlaub dieser ist am 24.12.2019 - 06.01.2020, ich würde am 23.12.2019 kündigen da ich eine Kündigungsfrist von genaue 2 Wochen habe. Meine Frage wäre jetzt da ich im Januar nicht den vollen Monat arbeite und daher auch keine 2 Tage Urlaubsanspruch habe ob mir meine Chefin wegen den 2 Tage im Januar weniger Geld zahlen darf?? Meines Wissens habe ich keine Urlaubstage übrig die ich mit ins neue Jahr nehmen kann
1 Antwort
In der Probezeit kann eine Kündigung jederzeit geschehen. Egal ob von dir aus, oder von deinem Arbeitgeber. Die Urlaubstage werden natürlich gegengerechnet und im schlimmsten Falle verrechnet. Wird das Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr gewechselt und hat der Arbeitnehmer bereits Urlaub beim alten Arbeitgeber genommen, ist dieser Urlaub auf die Urlaubsansprüche beim neuen Arbeitgeber anzurechnen