Küchenplanung - Gewünschte Änderungen nicht vorgenommen?

2 Antworten

Der Verkäufer hat aber angeboten, eine passende Küche zu planen und die Bestellung auf Abruf zu stellen.
...
Laut Vertrag dürfen allerdings nur bis heute Änderungen an der Küche vorgenommen werden

Das widerspricht sich, es ist fraglich ob die Aussage des Verkäufers so verbindlich ist, das sie den Vertrag mit seinen Bedingungen überschreiben.

Laut Vertrag dürfen allerdings nur bis heute Änderungen an der Küche vorgenommen werden

Dann wäre mein Lösung ganz einfach. Meine Änderung wäre alle Teile zu ändern im dem ich die Menge bei allen Teilen auf 0 setze.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfahrung & Multidisziplinärer Erwerb juristischen Wissens

FreieFrage 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 12:36

Darum habe ich auch gebeten, wurde vom Verkäufer abgelehnt.

Hugin88  28.01.2025, 12:41
@FreieFrage

Da bittet man nicht, man fordert bzw. weist an.

Bitten sind nur was unverbindliches, Bitten kann der andere erfüllen oder auch nicht.

FreieFrage 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 12:46
@Hugin88

Änderungswünsche brauchen Einverständnis auf beiden Seiten

Hugin88  28.01.2025, 12:49
@FreieFrage

Oh, das las sich oben aber ganz anders? Da hat man tatsächlich Pech gehabt.

Hast du den die Küche vorher nicht ausgemessen oder ausmessen lassen?

Beim ausmessen wäre klar gewesen das die Küche, so wie du die bestellt hast, nicht passt.

Wenn du Pech hast und der Verkäufer sich nicht darauf einlässt, dann musst du wahrscheinlich einen Aufpreis zahlen für gewünschte Änderungen, nach Ablauf der Frist.


FreieFrage 
Beitragsersteller
 21.01.2025, 10:16

Wenn ich diese Änderung schon vor Ablauf der Frist haben will, kann man doch nicht verlangen, dass ich danach dafür bezahle. Aber man kann sie natürlich grundsätzlich ablehnen.

Ich habe die Küche schon gemessen, aber dabei gab es Abweichungen von wenigen Zentimetern, die dazu führen, dass man die Küche nicht einbauen kann ohne Sägen von Schränken, Entfernen von Fliesen, Verschiebung von Installationen... Ich habe echt nicht damit gerechnet...

Vennesla  21.01.2025, 10:23
@FreieFrage

Du hast dich vermessen und damit ist es dein Verschulden das die Küche nicht passt.

Du hast eine Frist die neuen Änderungen dem Verkäufer mitzuteilen und nicht nur anzukündigen.

Jetzt kannst du nur hoffen das der Verkäufer so kulant ist die Änderung nach der Frist zu akzeptieren.

FreieFrage 
Beitragsersteller
 21.01.2025, 10:43
@Vennesla

Die Änderung ist doch bekannt, ich will die jetzigen unpassenden Schränke und Geräte aus dem Vertrag rausnehmen (und nach Ablauf der Frist Änderungen vornehmen dürfen um neue hinzuzufügen... das muss zwar nicht unbedingt sein, wäre aber wohl im Interesse beider Seiten).

FreieFrage 
Beitragsersteller
 21.01.2025, 10:45
@Vennesla

Es ist nicht vom Kunden zu erwarten, dass die Maße cm/mm-genau passen. Auf die Ungenauigkeit habe ich mehrfach verwiesen. Und dafür gibt es ja den Aufmaßtermin. Aber ich habe echt nicht erwartet, dass danach alles umgeplant werden muss.

Vennesla  21.01.2025, 10:46
@FreieFrage

Das mußt du mit dem Verkäufer absprechen.

Ich habe meine neue Küche professionell ausmessen lassen, da ich genau so etwas vermeiden wollte und das die Küche optimal passt.

FreieFrage 
Beitragsersteller
 21.01.2025, 11:11
@Vennesla

Also du hast zweimal für Aufmaß bezahlt? Da es jedes Küchenstudio sowieso selber machen will und mir in Rechnung stellt, habe ich das nicht im Voraus machen lassen... was aber wohl ein Fehler war...

Vennesla  21.01.2025, 11:15
@FreieFrage

Ich habe meine Küche vom Küchenstudio ausmessen lassen und anschließend habe ich mir eine Küche ausgesucht.

Vennesla  21.01.2025, 11:50
@FreieFrage

Wenn ich die Küche nicht in diesem Küchenstudio gekauft hätte, dann hätte ich das Ausmessen bezahlen müssen.

Ich habe mich natürlich schon lange vorher in verschiedenen Küchenstudios umgeguckt und mich für dieses entschieden.

FreieFrage 
Beitragsersteller
 21.01.2025, 12:07
@Vennesla

Ich bin auch zu verschiedenen Küchenstudios gegangen... aber ich bin nicht auf die Idee gekommen, nach einer bezahlten Messung zu fragen...