Kritik an Platons staat?

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Die Beurteilung von Platons Entwurf des besten Staates ist eng mit allgemeinen philosophischen und politischen Auffassungen verbunden. Der platonische Staat hat sowohl Zustimmung als auch Ablehnung bekommen. Die Meinungen gehen zum Teil weit auseinander.

Das Werk ist gedankenreich. Anthropologie, insbesondere Seelenlehre/Psychologie) und Ethik sind wichtige Grundlagen. Platon überlegt, auf welchen inneren Einstellungen Handlungen und Lebensweise beruhen.

Ein einfacher Grund für die Entstehung eines Staates ist der erforderliche Schutz- und Freiraum für die Entfaltung der Bedürfnisbefriedigung. Als Ziele des Staates versteht Platon aber Gerechtigkeit, Einheit und Glück der Bürger (sowohl der Einzelnen als auch der Gemeinschaft). Im idealen Staat sollen alle Bürger ihre Fähigkeiten auf bestmögliche Weise entfalten können.

Der Staat wird von Philosophen/Philosophinnen als Herrscher/Herrscherinnen geleitet, die mit Hilfe ihrer Vernunftbegabung Einsicht in das Gute an sich haben, gestützt auf ihre Ideenerkenntnis Ordnung erkennen, für sie sorgen und Mitmenschen von ihr überzeugen können.

Einwände

Aristoteles, Politik 2, 2 - 5 richtet Einwände gegen Platon (die Dialogfigur Sokrates), mit dem er grundsätzlich in der Bedeutung vom Tugend/Vortrefflichkeit als im Staat anzustreben übereinstimmt:

  • Übertreibung bei Einheit durch Übermaß bei der Führungsschicht der Wächter ist nachteilig, zerstört Staat, der in einer Einheit verschiedenartiger einzelner Menschen besteht, in seinem Wesen, macht künstlich aus ihm eine riesige Familien- und Hausgemeinschaft

  • Privateigentum ermöglicht Freude an wirtschaftlicher Tätigkeit, Aristoteles bevorzugt daher einen Staat mit Privateigentum, verbunden mit gemeinsamer Nutzung gegenüber der Gütergemeinschaft bei Platon

  • Frauengemeinschaft und Kindergemeinschaft, große Einheitlichkeit, lösen Familie und enge persönliche Beziehungen /Freudschaften auf

  • wichtiger Gruppe des Staates, den Wächtern, würde das Glück genommen, wodurch es am Glück der Gesamtheit mangele (das Argument berücksichtigt Platons Überlegungen nicht vollständig; vgl. Platon Politeia 419 a - 421 c, 465 d – 466 b, 519 d – 520 a)

  • Erziehung gebe es nicht für alle, die niedere Schucht der arbeitenden Bevölkerung und die Führungsschicht könnten sich feindlich wie zwei Staaten in einem Staat gegenüberstehen

Hegel bemängelt bei grundsätzlicher Zustimmung zum allgemeinen Zweck das Fehlen von subjektiver Freiheit der Individuen, einen Mangel an Freiheit der Einzelnen (ihnen wird kein Bewegungsspielraum für selbständige Besonderheit gelassen, sondern das Ganze übergestülpt).

Georg Friedrich Wilhelm Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts (1821). Dritter Teil. Die Sittlichkeit, Zweiter Abschnitt. Die bürgerliche Gesellschaft. § 185
Platon in seinem Staate stellt die substantielle Sittlichkeit in ihrer idealen Schönheit und Wahrheit dar; er vermag aber mit dem Prinzip der selbständigen Besonderheit, das in seiner Zeit in die griechische Sittlichkeit hereingebrochen war, nicht anders fertig zu werden, als daß er ihm seinen nur substantiellen Staat entgegenstellte und dasselbe bis in seine Anfänge hinein, die es im Privateigentum (§ 46 Anm.) und in der Familie hat, und dann in seiner weiteren Ausbildung als die eigene Willkür und Wahl des Standes usf. ganz ausschloß. Dieser Mangel ist es, der auch die große substantielle Wahrheit seines Staates verkennen und denselben gewöhnlich für eine Träumerei des abstrakten Gedankens, für das, was man oft gar ein Ideal zu nennen pflegt, ansehen macht. Das Prinzip der selbständigen in sich unendlichen Persönlichkeit des Einzelnen, der subjektiven Freiheit, das innerlich in der christlichen Religion und äußerlich, daher mit der abstrakten Allgemeinheit verknüpft, in der römischen Welt aufgegangen ist, kommt in jener nur substantiellen Form des wirklichen Geistes nicht zu seinem Rechte. Dies Prinzip ist geschichtlich später als die griechische Welt, und ebenso ist die philosophische Reflexion, die bis zu dieser Tiefe hinabsteigt, später als die substantielle Idee der griechischen Philosophie.“

Platons Staat ist als totalitär verdächtigt worden, die Richtigkeit dieser Einschätzung wird aber auch bestritten.

Albrecht  27.11.2013, 03:25

Eine Reihe von Einwänden und Vorwürfen (wie rückwärtsgewandter/reaktionärer Versuch der Erneuerung einer Adelsordnung, Klassen- und Kastenstaat repressiven, sogar totalitärer Charakters, Fremdenfeindlichkeit, Militarismus, Herrenklasse, die sich als überlegene Herrenrasse fühlt und die Menge als menschliches Herdenvieh aufaßt, deren einziger Zweck sei, für die materiellen Bedürfnisse der herrschenden Klasse zu sorgen) enthält:

Karl Raimund Popper. Die offene Gesellschaft und ihre Feinde. Band 1: Der Zauber Platons. 8. durchgesehene und ergänzte Auflage. Herausgegeben von Hubert Kiesewetter. Tübingen : Mohr Siebeck, 2003. ISBN 3-16-147801-0 (deutsch zuerst 1957; englisch zuerst 1945: The open society and its enemies. Volume 1: The spell of Plato)

  • Historizismus (Voraussage der Zukunft aufgrund vermeintlich fester historischer Gesetze)

  • gefährliche Utopie einer Technik der Ganzheitsplanung der Führung statt Sozialtechnik der Einzelprobleme

  • Gegnerschaft Platons zur offenen Gesellschaft, der eine gegen Veränderungen abgeschottete Gesellschaft befürwortet

  • antirationale Ideologie (Metallmythos, Dialektik, Ideenlehre), die den Trägern dieser Ideologie uneingeschränkte Macht sichere (die Einschätzung des Denkens als antirational hängt wesentlich von Poppers zu Platon stark entgegengesetzter Erkenntnistheorie ab).

  • Kollektivismus (Individuum wird dem Kollektivwohl unterworfen), im Namen des Gemeinwohls gelten Gewalt und Lüge als erlaubt

Popper meint, die Frage, wer herrschen solle, sei nicht die richtige. Es käme darauf an, wie geherrscht würde und welches politische System bestehe. Dieses müsse für unvollkommene Menschen tauglich sein. Es sollten keine einzelnen Menschen uneingeschränkte Macht haben, ohne Kontrolle Herrschaft ausüben. Platons Staat ist von ihm nicht als totalitärer Staat gedacht (die Herrschenden haben keine Begierde nach Herrschaft; es gibt z. B. keine Massenorganisation, keine Geheimpolizei, keinen großen Machtapparat). Allerdings gibt es zu einigen Fragen der Lebensführung eine starke Neigung zur Reglementierung (bis hin zu Einengung von Freiheit und Unterdrückung). Eine gewisse, aber begrenzte Nähe zu totalitären Tendenzen besteht in ein paar Einzelfragen (wobei es um Einhaltung von Grundlagen und Rahmenbedingungen geht). Bei einem Versuch einer realen Umsetzung gibt es ein Risiko, in eine repressive, autoritäre bis eventuell totalitäre Richtung wegzurutschen.

weitere Einwände und Vorbehalte:

  • Gerechtigkeitsbegriff sei unklar, inhaltsleer oder gehe am üblichen Verständnis vorbei:

Gerechtigkeit bedeutet nach Platon, das Seine zu tun (Politeia 433b τοῦτο τοίνυν, ἦν δ᾽ ἐγώ, ὦ φίλε, κινδυνεύει τρόπον τινὰ γιγνόμενον ἡ δικαιοσύνη εἶναι, τὸ τὰ αὑτοῦ πράττειν). Gerechtigkeit besteht in einem Haben und Tun des Eigenen und Seinen (Politeia 433 e – 434 a ἡ τοῦ οἰκείου τε καὶ ἑαυτοῦ ἕξις τε καὶ πρᾶξις δικαιοσύνη).

Bei Platon ist Gerechtigkeit in ihrem Wesen vor allem ein Verhältnis zu sich selbst (Beziehung von Strebensformen in der Seele).

  • Eugenik

  • Erlaubtheit „edler Lüge“/„edlen Betrugs“ zum allgemeinen Nutzen (Platon Politeia 377 d – e; 389 b – c; 414 b – 415 d)

  • Zensur (Ausweisung der Dichtung, soweit sie von nachahmender Art ist, Platon, Politeia 595 a – 608 c; Vorschrift zum Weglassen von Tonarten wie der ionischen und der lydischen, da sie jammernd und weichlich seien, Platon, Politeia 398 c – 399 a)

  • Überlegung einer Ausweisung der über 10 Jahre alten Bevölkerung aufs Land und Erziehung ihrer Kinder nach eigenen Grundsätzen und Gesetzen als schnellster und einfachster Weg, den Staat zustande zu bringen

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Albrecht  27.11.2013, 03:28

In Büchern gibt es ausführliche Darstellungen, z. B. (mit Hinweisen auf weitere Literatur):

Jacob Frederik Martinus Arends, Die Einheit der Polis : eine Studie über Platons Staat. Leiden ; New York ; Köln : Brill, 1988 (Mnemosyne, bibliotheca classica Batava. Supplementum ; 106). ISBN 90-04-08785-0

Michael Erler, Platon. Originalausgabe. Beck : München, 2006 (Beck`sche Reihe: bsr - Denker; 573), S. 172 - 191

Michael Erler, Platon (Grundriss der Geschichte der Philosophie. Begründet von Friedrich Ueberweg. Völlig neu bearbeitete Ausgabe. Herausgegeben von Helmut Holzhey. Die Philosophie der Antike - Band 2/2). Schwabe : Basel ; Stuttgart, 2007, S. 441- 449 (Politische Philosophie)

Otfried Höffe, Vier Kapitel einer Wirkungsgeschichte der Politeia. In: Platon, Politeia. Herausgegeben von Otfried Höffe. 3., bearbeitete Auflage. Berlin : Akademie-Verlag, 2011 (Klassiker auslegen ; Band 7), S. 259 - 280

Christoph Horn, Politische Philosophie. In: Platon-Handbuch : Leben, Werk, Wirkung. Herausgegeben von Christoph Horn, Jörn Müller und Joachim Söder. Unter Mitarbeit von Anna Schriefl und Simon Weber. Stuttgart ; Weimar : Metzler, 2009, S. 168 – 181

Dirk Otto, Das utopische Staatsmodell von Platons Politeia aus der Sicht von Orwells Nineteen Eighty-Four : ein Beitrag zur Bewertung des Totalitarismusvorwurfs gegenüber Platon. Berlin : Duncker & Humblot (Philosophische Schriften ; Band 12). ISBN 3-428-08176-5

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Schau mal nach Karl Raimund Popper, "Die offene Gesellschaft und ihre Feinde", erster Band.