Krieg ich sorgerecht als Vater?

4 Antworten

Wenn sie rum zickt deswegen, dann bleibt dir nur der Gang zum Familiengericht um die gemeinsame Sorge einzuklagen.

Da ihr nicht verheiratet ward, habt ihr nicht automatisch die gemeinsame Sorge. Sie müsste zustimmen und man kann dann beim Jugendamt eine Sorgerechtserklärung unterschreiben. Aber in deinem Fall weigert sie sich ja offensichtlich.

Und solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, wird man dir die gemeinsame Sorge auch zusprechen.

Wende dich diesbezüglich an einen Anwalt für Familienrecht.

Und bei der Gelegenheit solltest du dann auch gleich die Umgangszeiten schriftlich festlegen lassen, falls noch nicht geschehen.

Ja.

Wenn du dich ans Familiengericht wendest, dann wird geprüft, ob stichhaltige Gründe gegen die gemeinsame elterliche Sorge sprechen. Falls nicht, spricht das Familiengericht sich für die gemeinsame elterliche Sorge aus.

Wenn du regelmäßig Umgang und eine gute Beziehung zu deinem Kind hast und die Kindesmutter halbwegs akzeptabel behandelst, dann solltest du sehr gute Chancen haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

fordere sie auf beim jugendamt zu einem gemeinsamen termin das gsr zu erklären. weigert sie sich, dann wende dich ans familiengericht und beantrage es dort.

HI. Das Sorgerecht wird bei der Scheidung festgelegt. Steht es nicht benannt drin, daß nur Mutter/ Vater sorgeberechtigt sind, dann sind es beide. Ich hatte das gleiche Problem. Meine Anwältin hat das dann klar gestellt gegenüber der Exfrau. Wir haben beide für beide Kinder das Sorgerecht !!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DerSuperDude 
Fragesteller
 22.05.2024, 18:20

Also auch wenn wir nicht verheiratet waren

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Kessie1  22.05.2024, 19:48
Das Sorgerecht wird bei der Scheidung festgelegt

Wenn die Kinder innerhalb der Ehe geboren werden, dann haben beide Ehepartner automatisch die gemeinsame sorge. Sollte es Gründe geben (die allerdings schon schwerwiegend sein müssen) einem Elternteil die elterliche Sorge entziehen lassen zu wollen, dann geht das nur über das Familiengericht.

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