Krankschreibung nach Kündigung vom Arbeitgeber?

1 Antwort

Arbeitsrechtlich zumindest schwierig. Wenn es dein noch derzeitiger Arbeitgeber es darauf anlegt, könnte er die Glaubwürdigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln und dir somit die Lohnfortzahlung verweigern.

Wenn dir das egal ist, kannst du das natürlich dennoch machen.

Dein Arbeitgeber muss dir zumindest sagen, aus welchem Grund die Kündigung nach Ablauf der Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis erfolgt ist. Beispielsweise aus betriebsbedingter Kündigung.

Wenn er das nicht tut, würde ich an deiner Stelle eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht stellen. Dafür brauchst zu in erster Instanz auch keinen Anwalt und das ist kostenlos möglich.

Sinnvoll kann es dennoch sein einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder

Familiengerd  12.06.2025, 21:30
Dein Arbeitgeber muss dir zumindest sagen, aus welchem Grund die Kündigung nach Ablauf der Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis erfolgt ist. Beispielsweise aus betriebsbedingter Kündigung.

Nein, den Kündigungsgrund muss der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung dem Arbeitnehmer nicht.