Krankengeld Folgebescheinigung Feiertag?

2 Antworten

Keine Sorge, eine bis zu drei Tage rückwirkende Ausstellung ist problemlos möglich und es gibt auch keine Krankengeldsperre.

Zur Info sh.:

https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/beruf-karriere/arbeitsrecht/id_100308406/ist-eine-krankschreibung-rueckwirkend-moeglich-.html

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Familiengerd  21.05.2024, 19:52
Keine Sorge, eine bis zu drei Tage rückwirkende Ausstellung ist problemlos möglich und es gibt auch keine Krankengeldsperre.

Das gilt aber nicht beim Krankengeld.

Im Fragefall ist das aber problemlos, wenn der letzte Tag der Bescheinigung Aug einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.

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diewoelfin0815  21.05.2024, 20:31
@Familiengerd

Ach ja? Interessant. Woher weißt Du denn bitte so sicher, dass das nicht der Grund war, weshalb der Arbeitnehmer nicht schon vor Pfingsten beim Arzt seine Krankschreibung verlängern ließ?

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Familiengerd  21.05.2024, 20:44
@diewoelfin0815

Du hast mit Deiner Beschreibung der Ausnahme selbstverständlich Recht.

In der Frage ist aber keine Rede davon, auch nicht in der einschlägigen "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Diese Ausnahme ergibt sich aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die ja auch für andere Fälle der unverschuldeten objektiven Unmöglichkeit gelten.

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diewoelfin0815  21.05.2024, 21:06
@Familiengerd
In der Frage ist aber keine Rede davon

Es ist aber auch nirgendwo die Rede davon, dass das nicht der Grund für die Krankschreibung ist.

Aber lass mal gut sein; ich bin mir sicher, Fragesteller766 weiß bestimmt schon mit all den Infos was anzufangen.

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Familiengerd  21.05.2024, 21:51
@diewoelfin0815
Es ist aber auch nirgendwo die Rede davon, dass das nicht der Grund für die Krankschreibung ist.

Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass der Normalfall anzunehmen ist, wenn es keine Hinweise auf eine Ausnahme gibt.

Aber okay - das ist ja klar jetzt.

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kann mir das Krankengeld gestrichen werden weil es ja sozusagen eine Lücke entstanden ist oder werden die Feiertage nicht mitgezählt?

Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen.

Fällt der letzte Tag der vorhergehenden Bescheinigung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist es unschädlich, wenn die Folgebescheinigung am folgenden Werktag nach dem Samstag, Sonntag oder Feiertag ausgestellt wird.

Dass in Deinem Fall die Bescheinigung am 19.05. endete und wegen des Feiertags am 20.05. erst am 21.05. eine Folgebescheinigung ausgestellt werden kann, ist keine Unterbrechung, die zum Verlust des Anspruchs auf Krankengeld führen würde.

Geregelt ist das in der "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 5:

Die Voraussetzung für das Fortbestehen einer lückenlosen Arbeitsunfähigkeit für die Beurteilung eines Anspruchs auf Krankengeld ist, dass die ärztliche Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.