Krankengeld ALG2?
Hallo, meine Frage.
Ich war über mehrere Monate in einer versicherungspflichtig Beschäftigung. Ich wurde krank, Kündigung bekommen. Danach folgte eine schmerztherapie, 2 Wochen später eine Reha.
Ich habe natürlich Anspruch auf Krankengeld, nur war ich ja auch verpflichtet mich beim jobcenter zu melden.
Antrag gestellt, in meiner " bedarfsgemeinschaft" arbeiten von 4 Personen einr in vollzeit, der andere Ausbildung.
Heisst für mich kein Anspruch auf Leistung.
Jetzt bin ich fertig mit der Reha aber weiter krankgeschrieben.
Ich habe einen Bescheid vom jobcenter erhalten, der besagt das die bedarfsgemeinschaft Anspruch auf 200 Euro monatlich hat.
Bekomme ich jetzt noch Krankengeld??
Danke schon mal im voraus für eure Hilfe.
2 Antworten
nur war ich ja auch verpflichtet mich beim jobcenter zu melden.
Dazu ist man grundsätzlich nicht verpflichtet.
Heisst für mich kein Anspruch auf Leistung.
Nicht unbedingt.
Wie alt bist Du und wieviel Geld verdienen die Eltern?
Zum Krankengeld kann ich nicht viel sagen, aber die Berechnung des Jobcenters bedarf eventuell einer Überprüfung.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Update: heute mit der Krankenkasse telefoniert und ich bekomme wenn der Bescheid vom übergsngsgeld vom DRV BUND da ist eine Berechnung über das Krankengeld.
ALG2 Bezug fällt weg(Gott sei Dank)
Es ist also alles in Ordnung. Ich kann mich also weiter auf meine Gesundheit, meine Familie und auf die bald anstehende Umschulung konzentrieren.
Dann bist Du vermutlich Vater oder Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft mit 2 Kindern unter 25 Jahren?
Wenn der Ehepartner "gut" verdient, kann der ALG 2 - Anspruch in der Tat gering ausfallen. Auch das Einkommen der Kinder wirkt sich natürlich aus. Das müßte man aber im Einzelnen nachrechnen.
Das muss aus deinem Bescheid ersichtlich sein, ob weiterhin Krankengeld als Einkommen angerechnet wird.
Am besten setzt Du dich einmal mit deiner Krankenkasse in Verbindung und fragst an der Quelle nach.
Vielen Dank für die Antwort.
Leider habe ich erst in der Reha erfahren wie das ist mit den Regelungen für Krankengeld. Also hatte ich auch kein Kreuzchen bei - beziehen sie Krankengeld gemacht.
Solltest Du weiterhin Krankengeld bekommen, dann ist das dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen und der Zufluss ( Zuflussprinzip ) nachzuweisen.
Krankengeld zählt als sonstiges Einkommen und wird im Regelfall bis auf 30 € Versicherungspauschale auf den Bedarf angerechnet.
Wenn Du ein KFZ - hast, können auf Nachweise z.B. auch noch Beiträge für die KFZ - Haftpflicht abgesetzt werden, auch der Beitrag für eine eigene Altersvorsorge, die staatlich wie z.B. die Riester Rente gefördert wird.
Bitteschön
Danke für deine Antwort.
Ic bin 39 Jahre jung 😁.