Korrektur der Stromabrechung aus 2023 noch möglich?
Ich habe gestern meine Zählerstände für meinen Heizstromvertrag (Nachtspeicherofen!) abgelesen und heute an meinen Stromanbieter gemeldet.
Dabei ist mir aufgefallen, dass die im Portal hinterlegten Zählerstände (Ablesung durch mich) um ca. 600 kw zu hoch angesetzt waren. Dies kann ich nachweisen, da der aktuelle Zählerstand (im NT) heute noch immer über 500 kw darunter liegen.
Ich habe sowohl zum Ablesezeitpunkt 2023 also auch 2024 Fotos.
Aktuell bedeutet dies einen "Schaden" für ca. 180 €, der dann in der Abrechnung für 2023 berechnet wurden.
Ich kann den Irrtum nachweisen, da die aktuellen Zählerstände hier immer noch ca. 580 kw niedriger sind, als ich damals gemeldet habe.
In der Vergangenheit wurden die Zählerstände auch immer vom Netzdienstleister verifiziert. In diesem Jahr fand das komischerweise nicht statt.
Wie lange kann ich eine "alte" Rechnung anfechten? Sie ist natürlich fristgerecht von mir bezahlt worden. Gerne auch mit Rechtsgrundlagen begründen.
Ich konne nur erkennen, das der Stromanbieter eine Verjährungsfrist von 3 Jahren hat.
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Tanja W.
3 Antworten
Eine Rechnung kannst du immer korrigieren lassen. Liegt daran, dass du im Endeffekt gar nicht die Rechnung korrigieren lässt, sondern den Verbrauch. Da gelten keine Fristen , egal ob du die Rechnung anerkannt hast oder nicht.
Im Endeffekt ist es ganz einfach. Eine weiter Rechnung kann gar nicht erstellt werden, wenn der aktuelle Zählerstand geringer ist als der alte Zählerstand. Man kann ja schlecht warten bis der falsche Zählerstand erreicht ist. Dementsprechend ist es egal, dass du die Rechnung durch Zahlung akzepziert hast.
Es ist lediglich ein kleiner Fehler, der sich in 2 Minuten bereinigen lässt. Du lässt deine Bilder von 2023 und ein aktuelles Zählerfoto deinem Versorger zukommen und du bittest um eine Rechnungskorrektur, da du einen falschen Zählerstand angegeben hast.
Dem Versorger ist es egal, ob ein Kunde was am Foto manipuliert hat oder nicht. Das Foto ist der Nachweis und das Datum wird dem Kunden geglaubt. Am Ende kommt es eh raus...spätestens, wenn der Kunde ausgezogen ist und der Vermieter den Zählerstand für den Leerstand angibt. Der Zählerstand geht an alle aktuellen und ehemaligen Beteiligten und spätestens da wird die Rechnung mit dem richtigen Zählerstand korrigiert. Dann kommt da eben die fette Nachtahlung. Und selbst wenn die Wohnung 8 Jahre leer steht. Wenn dann ein neuer Mieter einzieht und den Zählerstand mitteilt, dann kriegt der Vormieter nach 8 Jahren eine korrigierte Rechnung, weil der Verbrauch nicht verjähren kann.
Schick die Bilder hin und lass es korrigieren.
Ausser es ist ein anderer Versorger gewesen, der die Rechnung erstellt hat. Wenn es sich um einen schlussgerechneten Vertrag handelt, dann muss die Korrektur vom Zählerstand durch den Netzbetreiber erfolgen, damit die Schlussrechnung korrigiert wird. Dem braucht man aber auch nur die Fotos senden.
Wenn es tatsächlich einen Versorgerwechsel 2023/2024 gab, dann muss die Rechnung sogar korrigiert werden bzw. geht das automatisch, wenn die Klärung des Zählerstand an den Netzbetreiber geht. Zählerstand Lieferbeginn und Lieferende müssen immer plausibel sein.
Wenn es keinen Versorgerwechsel gab, dann muss eine Korrektur nicht gemacht werden, wenn der falsche Zählerstand vom neuen Zählerstand bei Rechnungsstellung eingeholt wurde. Dann hatte man eben keinen oder kaum eine Verbrauch im letzten Jahr, man kriegt das Guthaben ausgezahlt und demnach ist die Nachzahlung vom Jahr zuvor wieder ausgeglichen. Man muss nur den Abschlag wieder anpassen, weil der sich am dem geringen Verbrauch automatisch orientiert.
Wenn der Kunde eine Korrektur wünscht, dann wird diese immer durchgeführt.
Maßgeblich sind die auf der Rechnung aufgeführten Zählerstände, nicht die im Portal.
Du hättest also die Rechnung gleich prüfen müssen, nicht erst ein Jahr später. Mit der Bezahlung hast Du diese auch akzeptiert.
Ein Schlupfloch gibt es allerdings schon: Dadurch, dass der Zählerstand nun niedriger ist als auf der Abrechnung, wird der Messstellenbetreiber Deine heutige Ablesung nicht akzeptieren. In diesem Fall musst Du hartnäckig bleiben und eine Ablesung vor Ort fordern.
Damit könnte - durch die Hintertür - auch die Abrechnung aus dem Vorjahr nochmals auf dem Prüfstand landen. Muss aber nicht nicht so sein.
Ich würde trotzdem erst einmal den Anbieter aus dem Vorjahr kontaktieren. Wenn dieser sich kulant zeigt: Glück gehabt.
Wird ne Orgie, denn die staatlichen Zuschüsse müssen dann ja auch komplett zurückgenommen und neu berechnet werden.
Viel Glück.