Konzert abgesagt, bekomme ich mein Geld zurück?

6 Antworten

Der ursprüngliche Käufer hat mit der Rückgabe nichts mehr zu tun, denn der hat die Tickets ja garnicht mehr. Die Rückgabe läuft direkt über Myticket, siehe

https://www.myticket.de/de/service/veranstaltungsabsagen-und-verlegungen

Wenn die Veranstaltung abgesagt wurde oder Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Tickets zurückzugeben und eine Rückerstattung des Ticketpreises zu erhalten. Nutzen Sie hierfür bitte unser Rückgabeformular . Das ausgefüllte Formular können Sie dann zusammen mit Ihren originalen Tickets per Post an uns zurück senden.

Das Rückgabeformular ausfüllen, bei Bestellnummer schreibst Du "unbekannt" und
bei "Name des Bestellers" schreibst Du "Ticketnummer .... + ....." (die Ticketnummern stehen bei Myticket rechts unten direkt auf dem Ticket)
In der Mitte das Häkchen setzen bei "Ich habe die Tickets geschenkt bekommen oder auf dem Zweitmarkt erstanden" und unten Deine vollständigen Bankkontodaten angeben.
Formular ausdrucken und zusammen mit den Tickets an Myticket zurückschicken.
Die Rücksendung sollte sendungsverfolgt sein, also wenigstens als Prio-Brief.

Behalte außerdem eine Kopie des Formulars und mache je ein gutes Foto von den beiden Tickets, damit Du alles genau belegen kannst.
Normalerweise gibt es bei Myticket aber keine Probleme mit der Erstattung.

Grundsätzlich gilt: Vertragspartner ist bei Konzerten und Festivals in der Regel der Veranstalter (die Agentur, die auf der Karte steht), nicht die Band oder die Vorverkaufsstelle / der Online-Händler. Damit ist diese Agentur für Sie oft der wichtigste Ansprechpartner.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/festivals-und-konzerte-von-abbruch-bis-zu-kurz-12793

War vermutlich Kassel. Da darfst du dich beim grünen Bürgermeister bedanken, der lieber Woke Lügner und Möchtegern Opfern hilft, als Lindemann Fans zu unterstützen..

Kannst ihm ja deine Rechnung und Meinung schicken, habe ich auch gemacht. War aber in Trier.Konzert war super.

Die Erstattung bekommt nur der erst Käufer. Ein Weiterverkauf ist oft auch verboten nach den AGBs des ticketverkäufers.

Also bist du auf die Mitwirkung des erstkäufers angewiesen.

Der Verkäufer ist raus, du musst das mit dem Veranstalter klären. Vom Verkäufer kannst du nichts zurückfordern, du hast deine Tickets ordnungsgemäß erhalten