Konvertieren aus liebe?
Sollte man aus Liebe zu einem Islamischen Mann / Frau, Konvertieren? 🤔🤔
67 Stimmen
31 Antworten
Verrückt würde ich es nicht nennen, aber die Religionszugehörigkeit sollte aus der persönlichen Überzeugung stammen und nicht von anderen Personen abhängen.
Außerdem, wenn die andere Person einen wirklich liebt, würde er/sie es weder verlangen, noch müsste man selbst darüber nachdenken.
Eine Religion sollte aus persönlicher Überzeugung gewählt werden und nicht, um einem potentiellen Partner einen Gefallen zu tun.
Sofern der potentielle Partner aber dies womöglich sogar zur Bedingung macht und eine Konversion fordert, würde ich ihm einen Tritt in den Allerwertesten geben.
Wer mich liebt, der akzeptiert auch meine persönlichen Freiheiten. Wer mir eine Religion aufnötigt, ist die längste Zeit mein Freund gewesen.
Wenn er damit argumentiert "seine Familie" erlaube nun einmal keine Andersgläubigen - nun, dann kann mich dieser Mensch mal kreuzweise.
Also du musst halt dann richtig dran glauben. Eventuell kann er dich dann zwingen Kopftuch zu tragen.
Überleg dir das nochmal richtig. Denn es kommt mir so vor als wenn du es für ihn machst. Konvertieren ist aber für dich und deinen Glauben.
Er kann viiiel mehr... Auch dich schlagen wenn du keine Lust im Bett hast
Und dich offiziell nach deren Gesetz töten wenn du religiös zurückgehst zu deiner ALTEN Religion
Nein, das sollte man nicht tun.
Man sollte sich informieren was der so gen. "Islam" wirklich ist - und wie er sich auswirkt. Lies Dich selbst rein :
Es sei denn ...
‘Ā’iša (r), Gattin des Propheten (a.s.s.) wurde über seinen Charakter gefragt, und sie antwortete: ”Lest ihr die Sura Al Mu’minūn (Die Gläubigen)?“ ”Ja!“, war die Antwort. Sie sagte: ”Dann lest mal vor!" Darauf wurden ihr die obigen ersten zehn Verse dieser Sura vorgetragen. Damit meinte sie, dass diese Worte den Charakter des Propheten (a.s.s.) wiederspiegeln. Bei Frauen, die die Gläubigen "von Rechts wegen" besitzen, handelt es sich um den Status der Sklavinnen im islamischen Recht, mit denen der ehelische Verkehr zugelassen ist ...