Kontopfändung?

3 Antworten

Eine Vorpfändung (§ 845 ZPO) erfolgt manchmal vor der richtigen Pfändung. Die richtige Pfändung muss innerhalb eines Monats erfolgen. Aber auch hierfür benötigt der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel. D.h. du hast offenbar Schulden irgendwo und der Gläubiger hat sich einen Titel beschafft.

Als Gläubiger würde ich auch eine Lohnpfändung machen. Dafür muss er aber erst einmal den Arbeitgeber kennen.


Melie79 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 00:46

Danke. Für deine Antworten.

Melie79 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 00:43

Arbeite da erst seit 7 Wochen, kann der Gläubiger das schon wissen?

Ronox  08.06.2025, 00:45
@Melie79

Wenn du es nicht mitgeteilt hast, dann eigentlich nicht. Es gibt keine Stelle, die das dem Gläubiger meldet.

Melie79 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 00:10

Also passiert noch nichts wenn ich den Betrag begleiche?

Ronox  08.06.2025, 00:33
@Melie79

Wenn die Forderung beglichen ist, dann gibt es natürlich auch nichts mehr zu pfänden.

auch eine Gehaltspfändung befürchten?

Grundsätzlich Ja.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsverbot

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Den hatte ich schon mehrmals bekommen obwohl ich schwarz arbeite, einfach ignorieren bis die bei dir klingeln, dann einfach tot stellen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung