Konsequenzen für Ladendiebstahl?
Hallo zusammen,
vor ein paar Tagen waren eine Freundin und ich zusammen im Rossmann, ich wollte mir 2 Mascaras kaufen doch sind dann irgendwie darauf gekommen dass sie die einsteckt, sie hat dass auch getan und dann wollte sie das ich ihre lashes auch einstecke, sie hatte insgesammt 2 aber es hat nur einer reingepasst. Wir sind dann an die Kasse und haben Kaugummis gekauft und als wir raus sind hat es gepiept.
Wir mussten alles rausholen und die Mitarbeiterin dachte das ich die beiden Mascara mitgenommen hab weswegen ich gesagt habe dass ich die irgendwo gekauft habe, sie hat dort angerufen und die haben gesagt das der Artikel seit 2 wochen nichtmehr gekauft wurde. Erst als die Polizei kam habe ich gesagt dass ich nur die einen Lashes mitgenommen hab was ich von Anfang an hätte tun sollte.
Ich bin 15 und habe jetzt Angst was auf mich zukommen kann. Ich hatte Produkte im Wert von nichtmal 3€ geklaut, bereue es abee sehr und hab die Wahrheit ausgesagt.
Mir wurde gesagt dass die Straftat nur von der Polizei und nicht von zb zukünftigen Arbeitgebern gesehen wird. Bleibt das für immer in meiner Akte? oder verjährt sowas?
5 Antworten
Damit es als Straftat in deinem Führungszeugnis steht, musst du erstmal verurteilt werden.
Aktuell wurde der Ladendiebstahl nur angezeigt.
Auf dich wird sicherlich eine Bearbeitungsgebühr vom Markt zukommen und du wirst dich schriftlich äußern müssen.
Rede auf jeden Fall mit deinen Eltern, weil sie werden eh informiert.
Sie werden dir auch sagen, ob ihr vielleicht zu einem Anwalt geht oder nicht, weil du wirst dich auch schriftlich dazu äußern müssen.
Wie die Sache ausgeht kann ich dir nicht sagen. Es kann sein, dass das Verfahren eingestellt wird oder du bekommst eine kleine Strafe, falls du Ersttäterin bist.
Du hast mündlich im Laden ausgesagt oder? Dann wirst du wohl nochmal Post bekommen und du kannst dich schriftlich äußern
Ja, dann wird das nicht allzu schlimm. Zumal du geszändig warst und Reuhe zeigst.
Wegen deinem Führungszeugnis:
Nicht im Führungszeugnis stehen insbesondere Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel, ein Schuldspruch nach § 27 JGG (Voraussetzungen), Jugendstrafen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt und nicht widerrufen wurden und Verurteilungen zur Jugendstrafe, wenn der Strafmakel als beseitigt ...
Ja, das waren passionierte Ladendiebe auch beim ersten Mal. Ändert nix am Tatbestand.
aber polizisten können es ja sehen, bleibt das dort für immer also quasi in der polizeiakte?
Ich glaube schon, dass man das nicht löscht. Aber das ist ja an sich nicht schlimm.
Mach dir keine Sorgen. Als Jugendliche wird es aus deinen Akten gelöscht. Wenn du Glück hast wird es wegen Geringfügigkeit oder gegen eine Strafgebühr eingestellt. Falls es wirklich vor Gericht gehen sollte, gibt es höchstens ein paar Arbeitsstunden. Ich drücke dir die Daumen, dass es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Wenn es der erste Diebstahl war, dann wird das wegen Geringfügigkeit eingestellt!
Eine Vertragsstrafe musst du nicht bezahlen, da du unter 18 Jahre alt bist!
Besteht der Laden auf diese Vertragsstrafe, dann muss er die zivilrechtlich einklagen.
So viel Aufwand wird er aber dafür nicht betreiben, da er dann einen Gutachter benötigt, wo ihm deine Schuldfähigkeit nachweist!
Das bleibt auf jeden Fall für eine Weile.
Ich weiß dass der Text grammatikalisch ein Desaster ist, aber bin grade sehr aufgeregt
Die "Bearbeitungsgebühr" muss sie aber nicht zahlen. Sie ist minderjährig.
Und ein Anwalt würde nur Geld kosten. Das Geld dafür gäbe es auch bei einer zu erwartenden Einstellung nicht zurück.
Und äußern muss sie sich absolut nicht.