Können Pfefferkörner schlecht werden?

11 Antworten

Alle Lebensmittel müssen bei uns mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen sein, bis zu diesem Zeitpunkt muss gewährleistet sein, dass die Produkte genießbar sind und seine beschriebenen Eigenschaften besitzen. Daher müssen z.b. oft irre viele Vitamine zugesetzt werden, dass sie bis zum M-Haltbarkeitsdatum die zugesicherten Vitamine noch aufweisen können. Das hat aber nicht immer was mit der reellen Haltbarkeit zu tun, man denke z.B. an Honig und Salz, die bei richtiger Lagerung ewig haltbar sind. Genauso ist das mit deinem Pfeffer. Ich habe Gewürze, die sind bereits "uralt" und immer noch superlecker, da ich sie dunkel und trocken gelagert habe. Der Pfeffer ist bei richtiger Lagerung sicher noch gut.

paperfred  13.09.2013, 10:14

Ich habe Deine Erfahrungen gemacht, Gewürze halten "ewig", wenn sie dunkel und trocken gelagert werden! Nicht gut halten gefriergetrocknete Gewürze. Sie zerfallen.

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Du kannst die Pfefferkörner noch verwenden. Gewürze sind bei trockener Aufbewahrung über Jahre hinweg haltbar und verlieren nur allmählich ihre Aromen. Es treten jedoch keine spezifischen Verderbsprozesse ein, nur weil das Ende des Jahres der Mindesthaltbarkeit erreicht wird.

Wenn sie trocken und bei Raumtemperatur gelagert werden, halten die sehr lange, bei abgelaufenem Datum mindestens noch 1 Jahr und länger, sie können aber vom Aroma verlieren, also mit der Zeit nicht mehr so aromatisch!

Bei feuchter Haltung können sie grau werden und schimmlig!

L.G.Elizza

Als jemand der seit Jahren in der Konsumgüterindustrie arbeitet und unster anderem für die korrekte mhd Berechnung und Auszeichnung tätig ist sage ich mal: Vergiss deine Nebeninfo. es gibt festgelegte Haltbarkeitsangaben berchnet auf

Tagesbasis und Monatsbasis (Kosmetik z.T. Jahresbasis) Die Berechnung kann zu aktuellen (heute) und festen Terminen (z.B. Monatsende) einsetzen. Wenn Du über die Termingrenze produzierst hast Du im selben Batch durch geänderten Starttermin ein anders MHD. Solche Sachen werden jedoch immer fest eingestellt und keinesfalls auf Zuruf eines Supermarktleiters oder sonst wem. Grundlage sind nationale und europäische lebensmittelrechtliche Bestimmungen was wie wann auszuzeichnen ist.