Klingelstreiche Straftat?
Liebe Leute,
Gestern abends gegen 18uhr habe ich mit anderen Leuten (alle unter 14) klingelstreiche gemacht. Eben gerade sind wir an dem Haus vorbeigefahren und haben zwei Fotos gesehen auf den man uns gesehen hat. Wir wollen später hinfahren und uns entschuldigen aber gäbe es Konsequenzen? Danke für ihr Zuhören!
8 Antworten
Hallo Anonym123445682,
Klingelstreiche sind grundsätzlich nicht strafbar, solange sie nicht übermäßig oft oder störend ausgeführt werden. Wenn sie jedoch wiederholt vorkommen oder die betroffene Person sich belästigt fühlt, kann es als Ruhestörung gewertet werden[43dcd9a7-70db-4a1f-b0ae-981daa162054]https://www.kuechenfibel.de/faq/ist-es-strafbar-ein-klingelstreich-zu-machen?citationMarker=43dcd9a7-70db-4a1f-b0ae-981daa162054 "1").
Da ihr alle unter 14 seid, seid ihr noch nicht strafmündig. Das bedeutet, dass ihr rechtlich nicht belangt werden könnt. Allerdings haften eure Eltern für euer Verhalten[43dcd9a7-70db-4a1f-b0ae-981daa162054]https://www.focus.de/wissen/klingelstreich-an-halloween-was-erlaubt-ist-und-wie-sie-richtig-reagieren_id_260434016.html?citationMarker=43dcd9a7-70db-4a1f-b0ae-981daa162054 "2"). Eine Entschuldigung ist eine gute Idee, da sie zeigt, dass ihr Verantwortung übernehmt und die Situation klären möchtet.
Falls die betroffene Person sich sehr gestört gefühlt hat, könnte sie euch oder eure Eltern darauf ansprechen. In den meisten Fällen reicht eine ehrliche Entschuldigung aus, um die Sache zu bereinigen.
Mit freundlichen Grüßen
Luigi
Ich bin jetzt verwirrt, haften die Eltern oder nicht?
Nein. Sie haften nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, das halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Zumindest nen fetten Anschiss!
Aber es zeugt auch von Größe, wenn einer dazu steht, was er angestellt hat.
Die meisten sind ja elende Feiglinge, was das anbelangt.
Die Strafmündigkeit sollte wie in der Schweiz schon mit 10 beginnen. Da sollte man schon wissen, was gut oder schlecht ist. Und viele nutzen das "unter 14" aus...
Zunächst einmal herzlich willkommen bei uns...
Zu deiner ersten Frage: Ihr seid noch nicht strafmündig und von daher wird seitens der Justiz nichts passieren, was jedoch nicht ausschließt, dass eure Eltern Mittel und Wege finden, die euch auf "den Weg der Tugend" zurückbringen.
Ja, das ist Lärmbelästigung oder sogar Nachstellung. Eure Entschuldigung könnt ihr euch klemmen da sie ja nur kommt weil ihr jetzt Schiss habt.
Es gehört aber schon etwas dazu, sich der Sache zu stellen. Auch, wenn's "erzwungendermaßen" ist.
Ihr seid unter 14 und es ist sicherlich kein Schaden entstanden. Außerdem machen das die Paketboten auch ständig.
Die Eltern haften bestimmt nicht. Es gibt keine Sippenhaft.