Kleinanzeigen Nachweis Finanzamt?

2 Antworten

Es ist ja jetzt bekannt, dass man als Privatverkäufer nur 30 Artikel oder 2000€ Umsatz im Jahr machen darf.

Das ist falsch.

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Alle Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay, müssen ab 30 verkauften Artikeln oder Einnahmen ab 2000 Euro pro Jahr Deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.

Das heißt aber nicht, dass Du auf diese Einnahmen Steuern zahlen musst.

Du brauchst nur nachzuweisen, dass Du Privatgegenstände aus Deinem eigenen Besitz verkauft hast und keine Gewinnerzielungsabsicht betreibst, dann war's das.

Die ganzen Scheinprivaten fliegen dadurch natürlich auf, und das ist ja auch der Sinn der Sache.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

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Wie kann Kleinanzeigen dies nachweisen?

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/gesetze/137825-so-geben-vinted-und-ebay-kleinanzeigen-daten-an-das-finanzamt-weiter

Das Finanzamt nutzt spezielle Software um das Internet nach auffälligen Verkäufern zu durchforsten. Bei Treffer müssen die Plattform Personen und IP Daten (sofern vorhanden bzw. Providerdaten) zur Verfügung stellen.

Dabei muss man nicht bei den genau 30 Artikeln auffallen, das sind die Grenzen bei denen man sich selbst melden müsste (bevor man EVENTUELL Stress kriegt)