Kaufabbruch Kleinanzeigen, lügen und Rechte?

1 Antwort

Der Kaufvertrag ist grundsätzlich zustande gekommen. Du hättest spaßeshalber die Erfüllung verlangen und auf der Lieferung des kaputten Teils bestehen können, das hätte den Verkäufer dann wohl in Schwierigkeiten gebracht.

Wenn er schlau gewesen wäre, hätte er sich auf einen Irrtum berufen, denn bei derartigen Diskrepanzen zwischen verlangtem Kaufpreis und realem Wert dürfte man tatsächlich das Angebot zurückziehen. (Paragraph 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums)

Ich würde es aber an deiner Stelle auf sich beruhen lassen, wie ein solcher Fall vor Gericht ausginge, ist schwer zu sagen.