Kaufabbruch Kleinanzeigen, lügen und Rechte?
Hallo,
ich habe über Kleinanzeigen einen Artikel für 50€ gekauft und dafür auch mit Direkt Kaufen Option bezahlt. Der Verkäufer hat sich nach 10 Minuten gemeldet und hat geschrieben, dass den Artikel beim Verpacken kaputt gegangen ist und den Verkauf abgebrochen. Ich habe nach Fotos von dem Artikel gefragt, aber sie hat mir paar Ausreden gegeben und die Fotos nie geschickt. Ich vermute, dass Sie den Artikel an jemanden anderen für mehr Geld verkauft hat.
Habe ich in so einem Fall Rechte und kann ich nach einem Schadensersatz fragen? Der Artikel ist ein seltenes Objektiv und der Marktpreis liegt bei ca. 2000€
1 Antwort
Der Kaufvertrag ist grundsätzlich zustande gekommen. Du hättest spaßeshalber die Erfüllung verlangen und auf der Lieferung des kaputten Teils bestehen können, das hätte den Verkäufer dann wohl in Schwierigkeiten gebracht.
Wenn er schlau gewesen wäre, hätte er sich auf einen Irrtum berufen, denn bei derartigen Diskrepanzen zwischen verlangtem Kaufpreis und realem Wert dürfte man tatsächlich das Angebot zurückziehen. (Paragraph 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums)
Ich würde es aber an deiner Stelle auf sich beruhen lassen, wie ein solcher Fall vor Gericht ausginge, ist schwer zu sagen.