Kleinanzeigen Beleidigung?


23.06.2025, 22:58

Auf dem Bild ist sein Inserat mit einem Daumen nach unten.

3 Antworten

habe nur gefragt, ob man sich auf einen Preis einigen könnte und er meinte abgemacht

Das kann durchaus als Vertragsschluss genügen. Für eine konkrete Antwort müsste man den gesamten Chatverlauf und das Inserat kennen.


MenschDNA  23.06.2025, 23:04

Nein, der Kaufpreis muss explizit genannt werden oder zumindest bestimmbar sein.

Answer1234567  23.06.2025, 23:07
@MenschDNA

Ich habe das jetzt so verstanden, dass irgendwo ein konkreter Preis genannt wurde. Ohne den Wortlaut zu kennen, ist das echt schwer zu beurteilen.

DeezzNutzz  23.06.2025, 23:07

Sehe ich nicht so. Wenn die Gegenleistung, konkret die Höhe der Kaufpreiszahlung, nicht festgemacht worden ist, kann man wohl kaum von einem Vertragsschluss sprechen? Auf welche Höhe soll meine Klage bei Nichtzahlung gerichtet sein? Was ist wenn Partei A auf einen hohen Preis beharrt, Person B hingegen auf einen sehr niedrigen?

Man lässt sixh nur dann auf einen Kaufvertrag ein, wenn auch der Preis feststeht.

Answer1234567  23.06.2025, 23:08
@DeezzNutzz

Ich habe das jetzt so verstanden, dass irgendwo ein konkreter Preis genannt wurde. Ohne den Wortlaut zu kennen, ist das echt schwer zu beurteilen.

abazkuqi323 
Beitragsersteller
 23.06.2025, 23:11
@Answer1234567

Wäre es möglich sich auf 400 Eur einigen.

Ja absolut.

Sorry kein Interesse mehr.

Hallo, kann man sich auf 400 EUR einigen?

Das war dein Angebot.

Abgemacht ...

Damit hat er eigentlich dein Angebot (deinen Antrag) angenommen, aber

... holen sie Sie ab oder mit PayPal.

es bestand ja noch gar keine Einigkeit darueber, wie bezahlt wird und ob du den Artikel abholst oder ob er an dich verschickt werden soll. Die Verhandlungen waren also noch gar nicht abgeschlossen, als du erklaertest, kein Interesse mehr zu haben. Somit konnte auch noch kein Kaufvertrag zustande gekommen sein.

Dass der Verkaeufer kein Anwalt ist, sondern ein Wichtigtuer, der vorgibt, Anwalt zu sein, ist so offensichtlich, dass man dareueber eigentlich gar nicht zu reden braucht.


abazkuqi323 
Beitragsersteller
 24.06.2025, 01:21

Tatsächlich ist der Typ Anwalt aber nichts desto trotz keine Ahnung vom Recht in dieser Situation.

Die Essentialia Negotii bei einem Kaufvertrag sind die Vertragsparteien, die Kaufsache, und der Kaufpreis.

habe nur gefragt, ob man sich auf einen Preis einigen könnte und er meinte abgemacht 

Kein Preis?

Also ich habe es so verstanden, dass sich nicht mal ein Kaufpreis geeignet wurde, sondern nur darüber, einen Preis nun zu bestimmen.

Daher gibt es auch keinen Kaufvertrag, weil das Angebot inhaltlich nicht hinreichend bestimmt ist