Kleinanzeigen Beleidigung?
Er meinte er ist Anwalt und kann mich anzeigen, da wir ja anscheinend einen Kaufvertrag geschlossen haben ( habe nur gefragt, ob man sich auf einen Preis einigen könnte und er meinte abgemacht ), habe dann aber die Neueren gefunden, sogar näher an meiner Stadt. Habe ich mich hiermit Strafbar gemacht ( er meinte wegen Beleidigung, da ich gesagt habe , dass sein Kopfkissen warm sein soll )
Hallo, kann man sich auf 400 EUR einigen?
Abgemacht, holen sie Sie ab oder mit PayPal.
Sorry kein Interesse mehr.
Ich werde Sie anzeigen, da es ein Kaufvertrag ist, ich bin Anwalt
Wenn das ein Kaufvertrag ist, sind Sie ein Clown und definitiv kein Anwalt
Auf dem Bild ist sein Inserat mit einem Daumen nach unten.
3 Antworten
habe nur gefragt, ob man sich auf einen Preis einigen könnte und er meinte abgemacht
Das kann durchaus als Vertragsschluss genügen. Für eine konkrete Antwort müsste man den gesamten Chatverlauf und das Inserat kennen.
Ich habe das jetzt so verstanden, dass irgendwo ein konkreter Preis genannt wurde. Ohne den Wortlaut zu kennen, ist das echt schwer zu beurteilen.
Sehe ich nicht so. Wenn die Gegenleistung, konkret die Höhe der Kaufpreiszahlung, nicht festgemacht worden ist, kann man wohl kaum von einem Vertragsschluss sprechen? Auf welche Höhe soll meine Klage bei Nichtzahlung gerichtet sein? Was ist wenn Partei A auf einen hohen Preis beharrt, Person B hingegen auf einen sehr niedrigen?
Man lässt sixh nur dann auf einen Kaufvertrag ein, wenn auch der Preis feststeht.
Ich habe das jetzt so verstanden, dass irgendwo ein konkreter Preis genannt wurde. Ohne den Wortlaut zu kennen, ist das echt schwer zu beurteilen.
Hallo, kann man sich auf 400 EUR einigen?
Das war dein Angebot.
Abgemacht ...
Damit hat er eigentlich dein Angebot (deinen Antrag) angenommen, aber
... holen sie Sie ab oder mit PayPal.
es bestand ja noch gar keine Einigkeit darueber, wie bezahlt wird und ob du den Artikel abholst oder ob er an dich verschickt werden soll. Die Verhandlungen waren also noch gar nicht abgeschlossen, als du erklaertest, kein Interesse mehr zu haben. Somit konnte auch noch kein Kaufvertrag zustande gekommen sein.
Dass der Verkaeufer kein Anwalt ist, sondern ein Wichtigtuer, der vorgibt, Anwalt zu sein, ist so offensichtlich, dass man dareueber eigentlich gar nicht zu reden braucht.
Tatsächlich ist der Typ Anwalt aber nichts desto trotz keine Ahnung vom Recht in dieser Situation.
Die Essentialia Negotii bei einem Kaufvertrag sind die Vertragsparteien, die Kaufsache, und der Kaufpreis.
habe nur gefragt, ob man sich auf einen Preis einigen könnte und er meinte abgemacht
Kein Preis?
Also ich habe es so verstanden, dass sich nicht mal ein Kaufpreis geeignet wurde, sondern nur darüber, einen Preis nun zu bestimmen.
Daher gibt es auch keinen Kaufvertrag, weil das Angebot inhaltlich nicht hinreichend bestimmt ist
Nein, der Kaufpreis muss explizit genannt werden oder zumindest bestimmbar sein.