Klassenarbeit nachschreiben aufgrund von Krankheit WÄHREND der Arbeit?
Hallo, ich hatte ebend eine Klassenarbeit, die ich leider auf blöd deutsch verkakt habe, da ich dachte ich könnte sie trotz Krankheit schreiben. Nach der Arbeit habe ich mich sofort abgemeldet. Darf ich rechtlich gesehen die Arbeit nachschreiben? Oder einen zusätzlichen Test?
3 Antworten
Darf ich rechtlich gesehen die Arbeit nachschreiben?
Nein.
Indem du die Arbeit abgegeben hast, hast du der Prüfungsaufsicht zu verstehen gegeben, dass du dich körperlich in der Lage gefühlt hast eine bewertete Arbeit zu verfassen.
Du hättest im Verlauf der Arbeit melden müssen, dass es dir nicht gut geht, sofort nach Hause gehen und natürlich auch SOFORT ein Attest beschaffen müssen. Dann hättest du nachschreiben dürfen.
So hast du diese Leistung jetzt erbracht (auch gut, immerhin hast du es hinter dir!) und es ist auch niemand verpflichtet dich einen weiteren Test schreiben zu lassen oder dir eine Möglichkeit zum eventuellen Ausgleich der Note anzubieten.
Nein.
Wenn, dann hättest du dich vorher krank melden müssen.
Nein, wenn du am Test teilnimmst, gilt er.
Gerade bei Aufnahmeprüfungen ist das immer wieder ein Thema.
Da heisst es klar, wer sich nicht gut fühlt erscheint nicht zum Test.
Ich kenne es nur so, dass man spätestens VOR dem schreiben der Arbeit sagen muss, wenn man sich nicht in der Lage fühlt sie zu schreiben. Denn sonst hätte man unfaire Vorteile.