Kirchenaustritt, wer erfährt es?

4 Antworten

1. Du bist religionsmündig. Heißt also, du allein entscheidest ob und welche Religion du angehörst. Niemand auf der Welt, einschl. Eltern/Großeltern dürfen ein Wort mitreden, es ist deine ganz persönliche Entscheidung.

2. Solche Austritte werden nicht an andere weitergeben (Ausnahme kann das Finanzamt sein). Wenn deine Tante da arbeitet, kann sie natürlich mal nachschauen. Allerdings wenn sie das dann weiterrzählt, dürfte sie Ärger mit dem Gesetz bekommen (Datenschutz)

3. Hier erfährst du wo und wie du austreten kannst. http://www.kirchenaustritt.de/

Du trittst beim Standesamt aus. Aber natürlich wird das von dort an deine Kirchengemeinde weitergegeben. Die müssten ja wissen, dass sie ein Schäfchen verloren haben. Bei der Funktion deiner Oma wird sie dann sicher davon erfahren. Du solltest sie also besser vorab davon unterrichten.

Jewi14  30.12.2015, 13:32

Nicht nur beim Standesamt. Je nach Bundesland und Gemeinde kann es auch das Amtsgericht sein, direkt bei der Kirche oder sogar ein Notar der Ansprechpartner sein.

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Othetaler  30.12.2015, 13:35
@Jewi14

Danke. Stimmt, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

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Ein Kirchenaustritt ist einfach. Du gehst zum Rathaus deiner Gemeinde und erklärst dort bei der entsprechenden Stelle, deinen Austritt aus der Kirche.

Das nehmen die auf. Du zahlst eine Gebühr und die Sache ist für dich erledigt.

Das Finanzamt wird von deinem Kirchenaustritt verständigt, weil es im Auftrag der Kirche die Kirchensteuer einzieht und davon auch etwas abbekommt.

Der Pfarrer deiner Kirchengemeinde erfährt dies freilich auch vom Amt. Im Normalfall verschicken die Pfarrer dann einen Brief an denjenigen der ausgetreten ist und wollen wissen, warum man ausgetreten ist.

Diesen Brief kann man beantworten, muss ihn aber nicht beantworten.

Mit 16 kannst du frei wählen, welcher Kirche du angehören möchtest, oder gar keiner Kirche.

Die Information bekommt das Standesamt, die zuständige Kirchengemeindeverwaltung  (also der Pfarrer) und das Finanzamt und dein Arbeitgeber