Kindergeld wenn man BvB abbricht - mit 18?

4 Antworten

Was hindert Dich denn daran, wenn Du BvB erst mal weiter machst und dann nahtlos in die nächste Ausbildung startest?

Merke Dir bitte, JEDER Abbruch von irgendwas, den musst Du in Deinem Lebenslauf auch gut begründen können. Abbrechen wirkt auf viele Firmen auch in der heutigen zeit noch so, als hätte man kein Durchhaltevermögen.

Es wird auch in Deinem späteren Berufsleben vielleicht Situationen geben, mit denen Du nicht glücklich bist. Auch dann sollte man erst kündigen, wenn man einen neuen Job gefunden hat. Von irgendwas muss man ja schließlich leben!

Du schreibst, dass Du bereits 18 Jahre alt bist. Somit bist Du bereits auch "finanziell volljährig". Mit anderen Worten, Deine Eltern schulden Dir nur noch dann Unterhalt bzw. Unterstützung, wenn Du Dich definitiv in einem Ausbildungsabschnitt befindest. Und Deine Pflicht ist es als erwachsener Mensch, dass Du diese Ausbildungsabschnitte zielstrebig verfolgst!

Es hängt somit nicht nur das Kindergeld mit dran, sondern Dein gesamter Lebensunterhalt. Tust Du in der Zwischenzeit nichts, so musst Du jeden Job annehmen, um Deinen Lebensunterhalt selber zu verdienen und natürlich Kostgeld bei Deinen Eltern abgeben, falls Du noch zu Hause wohnst.

Unter welchen Voraussetzungen, die Eltern (KG ist eine Leistung des Staates NUR an die Eltern) eines volljährigen Kindes noch Anspruch auf KG haben, kannst Du bzw. Deine Eltern hier nachlesen:

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Überlege Dir also eigenverantwortlich, wie der nächste Schritt aussehen soll und trage dann auch die evtl. Konsequenzen!

Alles Gute wünsche ich Dir und viel Erfolg in Deiner weiteren Ausbildung!

Kindergeldanspruch haben deine Eltern nur so lange du in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung bist.

Bei einem Abbruch wird der Anspruch unterbrochen und lebt erst bei einer neuen Ausbildung wieder auf.

Eine Übergangszeit von 4 Monaten gilt nur, wenn der Beginn der erneuten Ausbildung bereits FEST STEHT. Eine Absichtserklärung reicht da keineswegs.

Nur wenn du direkt ne Ausbildung machst...

Das heißt Keine Ausbildung, kein Kindergeld