Kind verweigert Therapie?
Was passiert, wenn ein Kind eine Therapie verweigert?
Was passiert wenn ein Kind den Schulbegleiter ablehnt?
4 Antworten
Wenn dein Kind U18 ist und noch nicht in der Lage ist mental selbst Entscheidungen zu treffen, muss es zur Therapie gehen, wenn du das verlangst. Allerdings kann man niemanden therapieren, wenn er nicht möchte. Da kann man dann leider nichts tun. Alles was du tun kannst bzw. versuchen, ist Behandlungsmotivation herzustellen, indem du immer wieder versuchst, mit dem Kind darüber zu sprechen, vor allem über den Sinn der Therapie. Oft gibt es ja auch Symptome die nicht nur dich, sondern das Kind auch belasten.
Eine Schulbegleitung kann durch die Eltern abgelehnt werden. Allerdings ist es dann sinnvoll, sich gemeinsam (z.B. mit dem Jugendamt oder eben der entsprechenden Stelle wovon das ausgeht) andere Optionen zu überlegen.
Verweigern kann man alles und Kinder fangen damit auch schon früh an. Die Frage ist, ob das so gut wirkt und nützt.
Eine Therapie bzw. eine Schulbegleitung wird eher bis zum Ende durchgezogen. Die Leistung ist ja meist im Voraus für einen Zeitabschnitt (Schuljahr) bewilligt. Bei Kindern ist das auch anders als bei Erwachsenen und wird dann einfach weiter bewilligt, wenn keine Besserung eintritt. Kinder sind ja schulpflichtig. Eltern daher teilweise im Zugzwang.
Im schlimmsten Fall wird in der Verweigerung ein Problem gesehen, dass als Bestätigung für Unterstützung gesehen wird. Die Bewertung des Förderbedarfs kann sich dadurch auf dem Papier ungewollt "verschlechtern".
Grade die Schulbegleitung ist ja nur ein neutraler Helfer, der sich auch zurückzieht (also nur noch zusieht), wenn das Kind z. B. selbstständig arbeitet.
Ich kann aber auch verstehen, dass einem Kind diese Unterstützung - das gefühlte an die Hand nehmen - nerven kann, besonders in einem Klassenraum mit Kindern, die keine Schulbegleitung haben, und mit fortschreitendem Alter des Kindes. Für die Eltern und das Kind ist es ratsam, die Personen nicht auf persönlicher Ebene anzugreifen. Stattdessen sollten Kind und Schulbegleiter einfach drüber sprechen, was dem Kind nicht passt bzw. was es für unnötig hält, Kritik äußern. Das ist auch eine Sache der Absprache und des Miteinanders im Unterricht. Nur durch Kommunikation können sich Kind und Schulbegleiter überhaupt aneinander anpassen. Eine Schulbegleitung ist z. B. auch noch in der 10. Klasse möglich, wenn der Förderbedarf gesehen wird. Sollte es zwischen Schulbegleiter und Kind nicht harmonieren, kann auch ein Wechsel des Schulbegleiters sinnvoll sein.
Schulbegleitung sind ja als zusätzlicher Bedarf geplant. Ziel ist eigentlich eine zeitlich begrenzte Förderung (Schuljahr) und regelmäßige Neubewertung. Bei mangelnder Kooperation, geht es aber nicht aufwärts. Die Unterstützung bleibt, die Schulbegleitung wird im Folgejahr weiter bewilligt. Verweigerung wird daher eher als Bedarf gesehen, zur Not wechseln die Schulbegleiter.
Bei einem Therapeut ist es aber teils wegen der hohen Nachfrage ziemlich schwierig einen Anderen zu finden. Sicher kann das Kind die Stunde beim Therapeuten aus Verweigerung stumm absitzen, aber ob das Sinn macht ist eine andere. Da kann es ratsam sein, das Kind zu begleiten.
Kommt drauf an ob die Therampie oder die Massnahme ein freiwilliges Angebot wäre, das natürlich abgeleht werden darf.
Oder ob das Kind zum Beispiel mehrere Straftaten begangen hat, so das es als Massnahme angeordnet werden kann.
Ein Schulbegleiter ist keine Therapie.
Aber wenn ein Kind ein Schulbegleiter ablehnt, liegt es wahrscheinlich daran dass es zwischenmenschlich nicht passt.