kein unterhalt zahlen, ist es so einfach zu faken?

2 Antworten

Was da genau los ist bei euch kann Niemand beantworten!

Und "leicht" zu faken? Ja,, nein, vielleicht...

Es gibt sicherlich Fälle, da kann man sich "arm" rechnen auf dem Papier. Was aber immer noch nicht bedeutet, dass man aus dem Unterhalt raus wäre.

Es ist und bleibt stets eine Einzelfallbetrachtung!

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

"Faken" ist nicht so einfach möglich, wie du dir das vielleicht vorstellst. Zwar kann man sich unter den Selbstbehalt rechnen, aber dann würde die gesteigerte Erwerbsobliegenheit nach Paragraph 1603 Abs. 2 BGB greifen. Danach hat man alles Zumutbare zu unternehmen, um den Mindestunterhalt abzudecken. Ein Verstoß dagegen kann dazu führen, dass man mit fiktiven Einkünften rechnen kann und dann so ebenfalls ein Titel erhält.

Auch der Einwand der Schulden ist nicht durchgreifend. Wenn ein Unterhaltspflichtiger einwendet zu viele andere Zahlverpflichtungen zu haben, um Unterhalt zahlen zu können, besteht nach Punkt 10.4 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des jeweiligen OLG die Obliegenheit ein Insolvenzverfahren einzuleiten, um darin den Unterhalt abzusichern.

Ansonsten kann man auch Strafanzeige nach Paragraph 170 StGB wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erheben. Dies würde zwar den zivilrechtlichen Anspruch nicht durchsetzen, aber weiterhin Druck aufbauen.