Kaufvertrag entstandenn?

2 Antworten

Nein es ist noch kein Kaufvertrag im rechtlichen Sinne. Beide Parteien haben die Möglichkeit noch vom Kauf zurück zu treten.
Es wurde noch nicht Ware gegen Geld getauscht, es wurde kein richtiger Kaufvertrag unterschrieben und es gab keinen Handschlag.

Es wurde lediglich über den Preis gesprochen. Nur weil ich beim Autohändler einen Preis aushandel und er dem zustimmt und ich dann sage das ich Montag das Auto hole, wurde ja auch noch kein Kaufvertrag geschlossen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
TheMonkfood  22.02.2024, 20:58

Doch. Die Willenserklärung liegt von beiden Seiten vor. Also ist rechtlich ein Kaufvertrag entstanden. Sogar ein Übergabetermin und Ort wurde vereinbart

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TheMonkfood  22.02.2024, 21:25
@FKK488

§§ 145 ff. BGB

Ob man sich ggf irgendwie einigt, ist was anderes. Aber rechtlich ist das schon so

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FKK488  22.02.2024, 21:46
@TheMonkfood

Ok krass, habe es mir grad mal alles durchgelesen. Wieder etwas gelernt. Ich war wirklich der festen Überzeugung das es anders ist. Ich entschuldige mich hiermit für meine Fehlinformation! Danke!

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TheMonkfood  22.02.2024, 23:31
@FKK488

In der Praxis sieht es oft anders aus. Wie oft kommt ein Kleinanzeigen- Interessent nicht zum vereinbarten Termin? Wenn vorher ein Preis vereinbart wurde, kann man den Käufer theoretisch auf Erfüllung verklagen. Aber wer macht das schon wegen 20 oder 100€? Man verkauft halt an den nächsten.

Andere Fälle gab es schon bei eBay , wo z.B. ein Auto versteigert und die Abwicklung nach beendeter Auktion vom Verkäufer verweigert wurde, weil's ihm zu wenig war. Da gabs schon Prozesse und Urteile zugunsten des Käufers.

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Da man sich über Artikel und Preis einig ist, ist tatsächlich rein rechtlich ein gültiger Kaufvertrag entstanden

FKK488  22.02.2024, 19:39

Falsch!

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TheMonkfood  22.02.2024, 20:56
@FKK488

Nein. Du liegst falsch.

Sobald von beiden Seiten eine Willenserklärung vorliegt, ist der Vertrag rechtsgültig

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