kaufmännisches Berufskolleg BKI -Probezeit
Hey ich habe eine Frage wie soll ich die 'Probez'eit'' interpretieren ? heißt das wenn man im 1.Halbjahr einen bestimmten Durchschnitt nicht erreicht hat das man abgeht bzw weg von der Schule muss oder wird es nur im Halbjahrszeugnis vermerkt das man nicht bestanden hat darf aber bis zum ende des Schuljahrs bleiben und wenn das Zeugnis gut ist weitermachen , wohin ich hinaus will ist ob man dann nach dem 1. Halbjahr weg muss von der Schule oder noch das 2.Halbjahr machen darf .?
Gruß
1 Antwort
Du brauchst im 1. Halbjahr (Baden-Württemberg) mindestens einen Hauptfachschnitt von 3,333. Wenn du 3,5 oder schlechter bist, wirst du der Schule verwiesen und darfst kein kaufmännisches Berufskolleg in Deutschland mehr besuchen. Allerdings kannst du nach dem Halbjahr einen Wiederaufnahmeantrag stellen und wirst mit Glück nicht geschmissen.
Wenn du nicht mindestens 3,7 hast, würde ich nicht mehr weiter machen, weil im BK II zieht der Unterricht ziemlich an!