Kauf eines Verkaufsanhängers ohne TÜV / Papiere?

4 Antworten

Die Manschette der Auflaufbremse ist bis zum Anschlag zusammengedrückt, das Gleitrohr fährt also nicht mehr aus. Stelle dich auf eine Kompletterneuerung der Bremse ein, da wird wohl alles fest sein.

julian0207934 
Fragesteller
 22.01.2024, 18:55

Vielen Dank für deine Antwort! :) Kann das damit zu tun haben, dass die Handbremse vom Anhänger voll angezogen ist? Käufer meinte, die Bremse funktioniert. Weißt du was sowas bei der Werkstadt in etwa kosten würde? Liebe Grüße

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VORSICHT !

den Zustand des Anhängerl mal vollkommen außer Acht gelassen ...

Wenn Du den zulassen willst, musst Du einen Nachweis haben, dass das Ding nicht gestolen ist, dazu musst Du die Fahrgestellnummer durch die Polizei kontrollieren lassen.

Dann braucht das Ding später eine Vollabnahme, sofern das KBA keine Daten mehr hat, also lieber die Fahrgestellnummer bei der Zulassungsstelle abchecken lassen, ob noch ein Datensatz existiert, der ist vorhanden, wenn die letzte Abmeldung weniger als 7 Jahre her ist.

So wäre dann aber ein Verlust der Zulassungsbescheinigung anzuzeigen ggf auch ein Eigentumsnachweis.

Bei einer Vollabnahme musst Du einen Bremsberechnung nachweisen, sofern der Anhänger nicht eine Allgemeine Betriebserlaubnis hatte, die man einsehen kann.

I.d.R. lohnt sich so ein Aufbau / Umbau nicht

Hi,

du brauchst zunächst einen Kaufvertrag (unterschrieben natürlich) und am besten eine Bestätigung vom Verkäufer, dass er die Zulassungsbescheinigung II nicht mehr besitzt. Die Zulassungsstelle leitet dann über Fahrzeugidentifikationsnummer ein sogenanntes Aufgebotsverfahren für 2 Wochen ein. Sollte irgendwer noch einen Brief besitzen kann der dann in dieser Zeit Ansprüche geltend machen. Wenn sich da keiner meldet, erstellt die Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung II. Das alles kann mehrere Wochen dauern.

Ich habe gerade bei den Bildern gesehen, dass der Anhänger einen Aufkleber aus Österreich hat. Meine Antwort bezieht sich auf das deutsche Zulassungsverfahren. Wenn du den Anhänger in Deutschland zulassen willst und der mal in Österreich zugelassen war, brauchst du einen Nachweis über die Zulassung in Österreich.

Mit einem Kaufvertrag und einer Bestätigung des Verkäufers sollte eine Zulassung möglich sein. Allerdings brauchst du dafür eine gültige Hauptuntersuchung. Und so lange darfst du den Anhänger nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.