Katze eingeschläfert?

2 Antworten

Findest du es nicht "märchenhaft" was du hier schreibst? Vor einem Jahr hast du hier im GF geschrieben, die Euthanasierung deiner Katze wäre "anständig abgelaufen" - und jetzt auf einmal soll es viele Minuten gedauert haben?

Tiere werden vor der Einschläferung erst in Narkose versetzt, erst, wenn sie schlafen, erfolgt die Spritze, die zum Tode führt. Grundsätzlich ist es also völlig egal, wie lange es dauert, denn das Tier schläft tief und fest und bekommt gar nichts mit.

Schon wirklich schade, wie wenig Respekt du scheinbar den anderen GF-Nutzern gegenüber hast, denn diese verwenden ihre Zeit und Mühe darauf, dir vernünftige und hilfreiche Antworten zu schreiben und du veräppelst sie mit solchen Fragen.

https://www.gutefrage.net/frage/wie-komme-ich-ueber-den-tod-meiner-katze-hinweg-2

Damals hast du selbst geschrieben und berichtet, dass alles "anständig" ablief.

Also kann es nicht Minuten gedauert haben.

Es ist immer schwer, ein Tier das zur Familie gehört gehen zu lassen


Minka39 
Fragesteller
 14.11.2021, 22:30

Da stand ich ja heulend daneben. Habe es erst auf der Rechnung T 61 gesehen und gegoogelt.

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kugel  14.11.2021, 22:33
@Minka39

T61 ist nachwievor zulässig. Für den verantwortungsvollen Umgang spricht auch, dass der Tierarzt deine damalige Katze narkotisiert hat.

Anders ist t61 nicht zulässig

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Minka39 
Fragesteller
 15.11.2021, 11:22
@kugel

Und ich habe gehört, dass der alte Tierarzt Großwildjäger ist!

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kugel  15.11.2021, 11:32
@Minka39

Und? Was hat das damit zu tun?

Die beiden Katzen wurden entsprechend dem Tierschutz eingeschläfert. Ob nun mit Narkose + T61 oder einem Einzelmedikament ist vollkommen egal.

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Minka39 
Fragesteller
 15.11.2021, 11:47
@kugel

Unterste Schublade. Ich mag keine Großwildjäger. Gut, dass ich gewechselt habe.

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kugel  15.11.2021, 12:12
@Minka39

Nochmal. Was hat die Großwildjagd mit deiner Katze zu tun und warum verunglimpfst Du die Behandlung durch diesen Arzt?

Der Tierarzt hat den Auftrag ausgeführt, den DU ihm gegeben hast. Und zwar rechtlich und medizinisch korrekt.

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