Kassendifferenz auszahlen Aushilfe obwohl ich nicht alleine an der Kasse war?

4 Antworten

Es ist nicht üblich und rechtlich nicht möglich.

Dazu müsste eine Mankolohnvereinbarung im Arbeitsvertrag bestehen und jedem seine eigene Kasse zugeteilt worden sein. Eine Mankolohnvereinbarung dürfte für Aushilfen ohnehin kaum rechtlich wirksam schließbar sein!

Wenn nun durch mangelnde Führung ein Fehler entstand, darf dieser nicht zu lasten aller Angestellten versteckt werden.

Die anderen haben das Geld schon bezahlt.

Deren Problem.

Allerdings wäre die Frage, ob nicht ein anderer Aushilfsjob besser passen könnte mehr als angebracht. Die Frage ist, welche Dreistigkeit als nächste folgt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Zum einen kann nur dann eine Mankovereinbarung getroffen werden, wenn nur eine Person Zugang zur Kasse hat. Sobald sich mehrere Personen eine Kasse teilen, ist eine Mankovereinbarung nicht mehr möglich.

Quelle

Demnach haftet keiner und der Arbeitgeber bleibt auf dem Verlust sitzen.

emesvau

Sobald mehrere Personen die Kasse bedienen, können nicht alle in Haftung genommen werden. Und selbst, wenn nur 1 Person an der Kasse war, muss der Arbeitgeber erst einmal nachweisen, dass das Geld vorsätzlich vom Arbeitnehmer veruntreut wurde. Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer nur dann eine Rückzahlung verlangen, wenn eine solche Klausel im Arbeitsvertrag steht und der Arbeitnehmer auch unterschrieben hat. Schau, dass du/ihr das Geld zurückerhaltet, und passt auf, dass man euch dann nicht über die Hintertür das Geld vom Gehalt abzieht. Dann wäre ein Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

Hier ist auch noch was zu lesen:

https://www.juraforum.de/lexikon/kassendifferenz-zurueckzahlen

Wenn nicht bei jedem Personalwechsel an der Kasse ein Kassensturz durchgeführt wird, haften beide Mitarbeiter NICHT bei einem Manko.