Kassendifferenz auszahlen Aushilfe obwohl ich nicht alleine an der Kasse war?
Ich arbeite seit einem Monat als Aushilfe in einem Einzelhandel. Letzten Samstag war die Storemanagerin nicht da und ich habe mit weitere Aushilfen und zwei Teilzeit Arbeiter, die seit eine Wochen im Laden arbeiten, an der gleichen Kasse kassiert. Am Ende des Tages wurde eine Kassendifferenz von 180 Euro festgestellt. Es wurden keine ersichtlichen Fehler gefunden und die vermuten, dass jemand das Geld geklaut hat. Nun sollen die, die an dem Tag kassiert haben, den Geldbetrag unter sich aufteilen und auszahlen. Ich habe schon mündlich zugestimmt meinen Anteil von 37 Euro zu zahlen, weil die Storemanagerin das von mir verlangt hat. Jetzt habe ich aber im Internet recherchiert und das ist anscheinend nicht erlaubt. Muss ich das Geld auszahlen? Die anderen haben das Geld schon bezahlt.
4 Antworten
Es ist nicht üblich und rechtlich nicht möglich.
Dazu müsste eine Mankolohnvereinbarung im Arbeitsvertrag bestehen und jedem seine eigene Kasse zugeteilt worden sein. Eine Mankolohnvereinbarung dürfte für Aushilfen ohnehin kaum rechtlich wirksam schließbar sein!
Wenn nun durch mangelnde Führung ein Fehler entstand, darf dieser nicht zu lasten aller Angestellten versteckt werden.
Die anderen haben das Geld schon bezahlt.
Deren Problem.
Allerdings wäre die Frage, ob nicht ein anderer Aushilfsjob besser passen könnte mehr als angebracht. Die Frage ist, welche Dreistigkeit als nächste folgt.
Zum einen kann nur dann eine Mankovereinbarung getroffen werden, wenn nur eine Person Zugang zur Kasse hat. Sobald sich mehrere Personen eine Kasse teilen, ist eine Mankovereinbarung nicht mehr möglich.
Demnach haftet keiner und der Arbeitgeber bleibt auf dem Verlust sitzen.
emesvau
Sobald mehrere Personen die Kasse bedienen, können nicht alle in Haftung genommen werden. Und selbst, wenn nur 1 Person an der Kasse war, muss der Arbeitgeber erst einmal nachweisen, dass das Geld vorsätzlich vom Arbeitnehmer veruntreut wurde. Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer nur dann eine Rückzahlung verlangen, wenn eine solche Klausel im Arbeitsvertrag steht und der Arbeitnehmer auch unterschrieben hat. Schau, dass du/ihr das Geld zurückerhaltet, und passt auf, dass man euch dann nicht über die Hintertür das Geld vom Gehalt abzieht. Dann wäre ein Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Hier ist auch noch was zu lesen:
https://www.juraforum.de/lexikon/kassendifferenz-zurueckzahlen
Wenn nicht bei jedem Personalwechsel an der Kasse ein Kassensturz durchgeführt wird, haften beide Mitarbeiter NICHT bei einem Manko.