Karenz tag trotz Krankmeldung?

2 Antworten

Das kommt (auch in der Schweiz😉), wie so oft, "darauf an" ...

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ab dem 1. Tag der Erkrankung Lohnfortzahlung zu leisten; es gibt grundsätzlich also keine Karenztage.

Wurde jedoch arbeitsvertragliche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Krankentagegeldversicherung vereinbart, kann es (je nach Gericht) bis zu 3 Karenztage geben, wenn das Krankentage Geld der Höhe nach mit der Lohnfortzahlung vergleichbar ist (mindestens 80 %).

Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Lohnfortzahlung überhaupt ist aber, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens 3 Monaten besteht oder für mehr als 3 Monate eingegangen wurde.

Genauere Informationen findest Du z.B. hier: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Arbeitsrecht/FAQ_zum_privaten_Arbeitsrecht/verhinderung-des-arbeitnehmers-an-der-arbeitsleistung.html#:~:text=Im%20ersten%20Dienstjahr%20hat%20der,ersten%20Krankheitstag%20(keine%20Karenztage) oder hier: https://www.weka.ch/themen/recht/arbeitsrecht/basisarbeitsvertraege/article/lohnfortzahlungspflicht-arbeitsunfaehigkeit-und-ihre-rechtlichen-folgen/ .

Kann ich mir nicht vorstellen, dass er da im Recht wäre.

Allerdings ist die Frage, was es für eine Verletzung ist und wie die Arbeit.

Wärest Du etwa Telefonistin, könntest Du mit der linken Hand abheben. Bist Du Fliesenleger dann wird es mit Arbeiten nicht klappen.