Kann mir jemand bei dieser Aufgabe helfen?

1 Antwort

1.1.1 Der Funktionsterm von f2 besteht nur aus positiven Summanden, genauso dann auch deren Ableitung. D. h., die Funktionswerte steigen auch mit steigendem x, und somit sind die Graphen der Funktion selbst sowie ihre hier abgebildete Ableitung sind (streng) monoton steigend, also muss A der Ableitungsgraph zu f2 sein.

1.1.2 Eine ertragsgesetzliche Kostenfunktion steigt bis zu einem gewissen Punkt (Wendepunkt) schwächer an als zu Beginn, d. h. die Steigung wird schwächer, um dann ab dem Wendepunkt stark anzusteigen. Hier steigt A (die Steigung der Kostenfunktion) von Beginn an immer stärker an, d. h. der Graph der Kostenfunktion steigt immer stärker.

B fällt erst (bleibt aber positiv), d. h. für die zugehörige Funktion, dass sie auch steigend bleibt, die Steigung aber schwächer wird, d. h. der Graph der Kostenfunktion hat die für eine ertragsgesetzliche Kostenfunktion typische "S-form"; somit ist Graph B (gehört zu f1) der passende Graph.