Kann mich ein Dieb auf Schmerzensgeld verklagen?

3 Antworten

Da wirst auf nen Juristen warten müssen als Laie würde ich aber sagen nein er hält sich ja unbefugt mit seiner Hand in deinem Besitz auf und will dir zu mindestens materiellen Schaden zufügen, das sollte reichen um Notwehr geltend zu machen und diese darf ja auch präventiv genutzt werden

das wäre eine strafbewehrte Körperverletzung - obwohl er da nicht hätte reingreifen dürfen; durchs reingreifen entsteht noch lange kein Diebstahl, höchstens der Versuch ;)


schoschi06  31.01.2020, 15:50

Ich mußte vor 3J. die Nagelleiste von der Gartenpforte und den Stacheldraht aus der Hecke entfernen ( rechtliche Gründe ) , hab jetzt Haizähne und Eßdraht ( Natodraht ) !

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VirageXO  31.01.2020, 15:52
durchs reingreifen entsteht noch lange kein Diebstahl, höchstens der Versuch ;)

Und das stellt keine Notwehrlage dar?

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da ist er selber schuld. Du kannst sagen, du hast den Verdacht, dass Mäuse in den Rucksack krabbeln und darum hast du sie aufgestellt. Hättest ja nicht rechnen können, dass dir ein Vollpfosten reingreift.