Kann meine Nachbarin mich dafür Anzeigen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo MatthiasBKB

nun, es ist etwas kompliziert. Ganz unrecht hat weder deine Nachbarin, noch du.

Aus dem Foto entnehme ich, das ihr aus Berlin kommt ?! Und Berlin hat Tatsächlich Gesetzlich festgelegt, das, vor allem während der Brut- und Nistzeit, die von April bis Juli geht, Katzenhalter ihre Tiere NICHT in den ungesicherten Freigang lassen dürfen. Denn es wurde gesetzlich beschlossen, das sämtliche Einheimischen Vogelarten zu schützen sind, also unter Naturschutz stehen.

Kannst du hier nachlesen: § 44 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Erlaubt bleibt es, fortpflanzungsfähigen Katzen an einer Leine auszuführen oder ihnen in einem umzäunten Gebiet (Gehege, Katzensicherer Garten, Terrasse/Balkon) Freigang zu ermöglichen.

Wenn ihr euch also mit der "netten" Nachbarin nicht einig werdet, sie euch böse will und euch bei der untere Naturschutzbehörde in Berlin, nach § 3 Absatz 1 des Berliner Naturschutzgesetzes die Bezirksämter (dort das Umwelt- und Naturschutzamt) meldet, wird es teuer für euch. Bußgeld liegt zwischen 500€ bis 50.000€, wenn euch Nachgewiesen werden kann, das ihr eure Katze frei laufen lasst und sie einen Vogel getötet hat.

Unsere Katzen haben einen großen Balkon, den wir als Gehege gesichert haben. Kostete nicht mal annähernd soviel, wie so ein Bußgeld. Und mit einigen gehen wir an der Leine Gassi. Dazu kann ich auch gerne Tipps gebe, das ich inzwischen schon 10 Jahre Katzen an Geschirr- und Leinengang gewöhne.

Für mich gehören Katzen schon ganz lange, nicht mehr in den ungesicherten Freigang. Es gibt einfach zu viele komische Menschen und Katzenhasser.

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Alles Gute

LG

 - (Katze, Freigänger)  - (Katze, Freigänger)
NaniW  12.06.2023, 14:14

Hallo MatthiasBKB

vielen lieben DANK für den Stern :-)

Alles Gute

LG

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Rechtlich kann sie da nix machen. Vielleicht könnt ihr aber einen Ausweg finden wie die Katze nicht ans Vogelhäusschen drankommt? Wenn dieser z.b. an einem Baum hängt kann man unten drunter ein Netz oder so hängen sodass die Katze nicht mehr drankommt oder so:)

MatthiasBKB 
Fragesteller
 09.06.2023, 21:37

Alles klar,

dass hab ich mir auch überlegt mit ihr gemeinsam einen Lösungsweg zufinden.

Dankeschön

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Nein, sie kann euch rechtlich nichts tun.

Es gibt eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in vielen Gemeinden /Städte. Falls eure Katze nicht kastriert ist, könnt ihr ein Bussgeld bekommen.

In der Regel müssen es Gartenbesitzer dulden, dass zwei Freigängerkatzen der Nachbarn den eigenen Garten betreten. Da ihr nur eine Katze habt, wir da kein deutsches Gericht etwas anordnen.

Ganz unrecht hat aber deine Nachbarin nicht. Überlegt euch, ob ihr euren Garten ausbruchssicher einzäunen könnt. So ein gesicherter Freigang verhindert auch, dass die Katze überfahren wird.

MatthiasBKB 
Fragesteller
 09.06.2023, 21:40

Danke für die Hilfe,

unsere Katze ist kastriert und Ausbruchssicher wäre nicht möglich. Allerdings gibt es nicht nur meine Katze in der Gegend als Freigänger

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MatthiasBKB 
Fragesteller
 09.06.2023, 21:58
@October2011

Meine Familie und ich haben mit dem Mieter vor langer Zeit darüber gesprochen und er meinte es sei nicht möglich. Warum hab ich nicht in Erinnerung.

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William1307  09.06.2023, 22:12
@October2011

Das ist ein Riesenaufwand einen Garten - je nach Grösse - katzensicher einzuzäunen. Nicht jeder Vermieter duldet sowas.

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October2011  10.06.2023, 06:32
@William1307

Es gibt genügend Leute, die es schaffen, ihren Garten katzensicher einzuzäunen.

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