Kann meine Mutter Wohngeld beantragen, während die Einbürgerung läuft?
Hallo zusammen,
meine Mutter ist alleinerziehend und wartet seit Monaten auf ihre deutsche Staatsbürgerschaft. Da mein Vater verstorben ist und wir kaum Einkommen haben, frage ich mich:
Kann sie trotz des laufenden Einbürgerungsverfahrens Wohngeld oder andere Hilfen beantragen?
Vielleicht hat jemand Erfahrungen oder kennt eine Beratungsstelle, die uns unterstützen kann. Jeder Tipp wäre eine riesige Hilfe!
3 Antworten
Anspruch auf Wohngeld ist meines Wissens nach nicht von der deutschen Staatsangehörigkeit abhängig = Ja, sie kann einen Antrag stellen.
Standardfall?
Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Ausnahmen möglich für Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR)
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest); hiervon befreit sind Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Keine Mehrehe oder ein Verhalten, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
Die Antwort ist "vielleicht" und liegt an folgendem:
Grundsätzlich ist es möglich, Wohngeld zu beziehen und trotzdem eingebürgert zu werden. Wohngeld gilt nicht als „öffentliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts“ wie z. B. Bürgergeld oder Sozialhilfe. Wohngeld ist eine sozialpolitische Leistung, die einkommensschwachen Haushalten hilft, die Wohnkosten zu tragen, aber es setzt bereits ein eigenes Einkommen voraus – Man muss also grundsätzlich schon genug verdienen, nur eben nicht genug, um die volle Miete selbst zu tragen.
Andere Hilfen?
eher nein. Dies könnte auch der Grund sein, weshalb es so "lange dauert".
Nicht alles glauben, was hier geantwortet wird.
Wohngeld und die deutsche Staatsbürgerschaft haben grundsätzlich nichts miteinander zu tun.
Was glaubst Du, wie viele Wohngeldempfänger es ohne deutsche Staatsangehörigkeit gibt ...
meine Antwort dazu
Grundsätzlich ist es möglich, Wohngeld zu beziehen und trotzdem eingebürgert zu werden
Der Fragesteller stellt aber auch folgende konkrete Anfrage:
Kann sie trotz des laufenden Einbürgerungsverfahrens Wohngeld oder andere Hilfen beantragen?
Und jetzt wird es "schwierig".
Kann es ja mal versuchen.
Danke, du hast mir echt weitergeholfen!