Kann meine Ex-Freundin mich nach 2 Jahren noch anzeigen?


04.04.2025, 18:59

Ich habe das Gefühl, dass sie die Anzeige vor allem aus Rache macht, weil ich mittlerweile mit einer ihrer Freundinnen zusammen bin. Seitdem herrscht Funkstille zwischen uns, und plötzlich kommen nach zwei Jahren solche schweren Vorwürfe auf. Während der Beziehung gab es nie irgendwelche Anzeichen, dass sie sich unwohl gefühlt hätte oder mir so etwas vorgeworfen hätte.

8 Antworten

Ja, es ist bis zu 20 Jahre lang möglich, eine Anzeige wegen Sexualdelikten aufzugeben.

Die Chancen stehen leider gut, ich würd schätzen mindestens 50/50. Eventuelle Beweise sind bei solchen Delikten nicht einzig ausschlaggebend. Die wird es nach 2 Jahren sicher nicht geben. Also entscheidet euer beider Glaubwürdigkeit, besonders später vor Gericht.

Wenn die Polizei ins Spiel kommt, gibt es prinzipiell zumindest eine Vorladung deinerseits, oder eventuell eine Festnahme. Letzteres bezweifle ich stark, da es ja (angeblich) 2 Jahre her ist, also nicht akut letzte Nacht oder so.

Wie gesagt, mögliche Spuren sind lange passe.

Zudem hoffe ich, daß du nicht (?) einschlägig wegen solcher Delikte vorbestraft bist?!

Was jetzt ansteht und von extremer Wichtigkeit für dich (gilt pauschal):

KEINE AUSSAGE MACHEN!

MACHE VON DEINEM AUSSAGEVERWEIGERUNGSRECHT GEBRAUCH!

Dies steht jedem Beschuldigten zu.

So, aufpassen.

Du suchst dir JETZT einen Anwalt. Möglichst bekannten, guten (Bewertungen, Reputation) Anwalt, der auf solche Fälle spezialisiert ist (Sexualstrafrecht).

Weil: es ist von unermesslichem Vorteil, den Anwalt schon JETZT parat zu haben. Solltest du tatsächlich in U-Haft kommen, dann gestaltet es sich sehr schwierig, von dort aus einen Anwalt zu konsultieren UND der jeweilige Anwalt hätte sehr schwer Zugriff auf dich. Die Justizbehöreden würden nämlich alles tun, dich möglich gut gegen die Aussenwelt abzuschirmen, so daß es ein Anwalt (den zb deine Mutter etc beautragt) erstmal lange Zeit gar nicht herausbekommt, WO du untergebracht bist. Da NOCH KEIN Mandat vorliegt, kommt er erstmal nicht an dich ran und es vergeht wertvolle Zeit.

Also JETZT einen besorgen, welchen du im Ernstfall SOFORT kontaktierst!

Lass die KEINEN Pflichverteiger aufschwatzen! Nichts gegen diese, aber an Erfahrung und Kompetenz mangelt es oft und gerade diese lassen sich oft zb vorschnell auf irgendwelche Deals etc ein, die du als Unschuldiger NICHT willst!

Also, du hast einen Anwalt. So.

Solltest du nun eine Vorladung bekommen von der Polizei, dann kann dich dein Anwalt dort ENTSCHULDIGEN und du musst nicht dorthin. Es ist KEINE Pflicht für den Beschuldigten, dort zu erscheinen.

EINZIGE AUSNAHME: Die Vorladung erfolgt auf Antrag der STATTSANWALTSCHAFT DIREKT.

Wenn dich ein Anwalt entschuldigt, ist es auf jeden Fall professioneller und gewährt mehr Souveränität, als wenn dus selber tust.

Sollest du festegenommen werden /Vorladung von der StAnw bekommen, dann machst du KEINE ANGABEN zur Sache OHNE ANWALT.

EGAl, wie es die Cops etc probieren, HART BLEIBEN.

Dein Anwalt bekommt Akteneinsicht und erfährt somit im Detail, was GENAU dir vorgeworfen wird. Die ist eine deutlich bessere Ausgangslage.

Sämtliche Infos incl möglichen Beweisen, Indizien etc, welche dich entlasten könnten NUR dem Anwalt zugute kommen lassen!

Die gilt für sämtliche Chats, Texte, Briefe, Fotos, Zeugen usw.

Sobald du selbst ( ohne Anw) anfängst zu reden, wirst du dich zwangsläufig, als jemand ohne Erfahrung um Kopf und Kragen reden. Die Polizei ist gewieft und weiß, wie sie dir etwas in Mund legen, vermeintliche Widersprüche in deine Aussagen bringen, dich unter Druck setzen, du dich so verhapsest etc etc pp.

Jetzt gilt: ruhig bleiben und kühlen Kopf bewahren!

Übergib NICHT dein Handy inkl. PIN freiwillig, besonders, falls sich darauf für dich entlastende Dinge befinden. Hast du die Chance, versteck dein Handy erstmal, oder übergib es gleich dem Anwalt, für den Fall einer plötzlichen Festnahme, Hausdurchsuchung etc. Nummer vom Anwalt natürlich merken ;-)

Dein Anwalt kann, sollest du in U-Haft kommen, Haftbeschwerden für dich einlegen.

Lass ihn reden und machen, du selbst bleibst cool. Ok?

Alles Gute für dich

P.s.: Nichts überstürzen! Eventuelle gegenklagen, Schadenersatz etc kommt SPÄTER, NACHDEM du hoffentlich freigesprochen wirst bzw das Verfahren eingesttellt worden ist.

Also nicht das du aus lauter Wut bei der Polizei sowas sagst wie "die mach ich fertig, die lernt mich noch kennen!". Klar, was ich meine?

Kürzlich kam es in meinem engsten Freundeskreis zu einem ähnlichem Prozess. Die Anzeige deiner Ex-Freundin ist definitiv möglich. Auch ist es wahrscheinlich, dass diese Anzeige zur Staatsanwaltschaft geht, da solche Vorwürfe sehr ernst genommen werden.

Wichtig ist, sich gleich nachdem man den Brief von der Polizei erhalten hat, einen Anwalt zu suchen, denn auch wenn es keine Beweise gibt, stützt sich ein solcher Prozess auf Zeugenaussagen. Deshalb ist es auch wichtig relevante Zeugen zu suchen, die über die Art eurer Beziehung sprechen können.

Auch kann ich nur empfehlen, sich als Beschuldigter seelischen Beistand zu suchen, da sich ein solcher Prozess über Jahre ziehen kann. Gerade die Seelischen folgen werden oft unterschätzt, denn es ist nicht selten dass, eine solche Anzeige oft auch gesellschaftliche Folgen mit sich zieht. Von Verlusten im Freundes- und Bekanntenkreis bis hin zu Jobverlust ist alles möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Verjährungsfrist für Vergewaltigung beträgt in Deutschland 20 Jahre. Das bedeutet, dass Opfer von Vergewaltigungen 20 Jahre lang Ansprüche gegen den Täter geltend machen können.

Also ja sie kann Anzeige erstatten. Dann beginnt die Polizei zu ermitteln und die Staatsanwaltschaft entscheidet ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.

selbst der polizist, der so eine anzeige aufnimmt, wird den punkt "glaubwürdigkeit" bewerten und es lassen.

spätestens ein richter oder dein anwalt werden solche vorwürfe als unglaubwürdig bewerten, solange deine ex keine beweise vorlegen kann.

und falls es welche gibt, wird die frage auftauchen, warum sie dich nicht unmittelbar nach der "tat" angezeigt hat.

klingt alles nach billigster rache, aber du solltest das trotzdem nicht auf die leichte schulter nehmen und dir anwaltlichen rat suchen, falls sie es durchzieht.

und der punkt "wissentlich falsche anschuldigung" und/oder "üble nachrede" sind handfeste straftaten; das kann dann für deine ex zu einem bösen bumerang werden, wenn du den spieß umdrehst

leider stimmt das, was die unten schreibt.

Jeder kann jeden anzeigen, wie er lustig ist und ob das verfolgt wird oder nicht, entscheidet hier nicht der Polizist, dert das aufnimmt, sondern eine übergeordnete Stelle - soweit mir bekannt - die Staatsanwaltschaft.

Sollte die Dame noch einmal dir so drohen, dann sage du ihr einfach und klar, dass du sofort eine Gegenanzeige startest, wegen übler Nachrede und falscher Beschuldigung.

Das würde ich unabhängig davon tun, wenn du irgendwie mitbekommst, dass sie diese Gerüchte in die Welt setzt. Dazu braucht es Beweise, ein Zeuge z.B. mit Zeitpunkt, Ort usw.

Es liegt natürlich auch an dir, wenn dir letzteres zu Ohren kommt (und noch keine Anzeige gegen dich gestartet worden ist), zu de-eskalieren und ihr das einfach nur mitteilst, dass du im wiederholten Falle eine Anzeige wegen übler Nachrede in Erwägung ziehst.

Das Ganze hat den kleinen Vorteil, dass du dafür noch keinen Anwalt brauchst.