Kann mein Mann mich nach Ehebruch einfach so vor die Tür setzen?
Hallo ihr alle! In meiner Ehe lief schon seit einiger Zeit so einiges schief und man hat sich auseinander gelebt. Ich habe nun einen neuen Mann kennen gelernt, was mein Mann jetzt rausbekommen hat. Jetzt meine Frage. Kann mein Mann mich wegen Ehebruch so einfach von heute auf morgen vor die Tür setzen? Noch wohnen wir zusammen mit unseren zwei großen Jungs in der gemeinsamen Wohnung. Ich möchte ja ausziehen, aber das geht halt nicht so schnell.
13 Antworten
Die Schuldfrage für das Scheitern einer Ehe wurde schon vor Jahrzehnten in Deutschland abgeschafft.
Von daher ist es zwar MENSCHLICH nachzuvollziehen, dass Dein Mann sich von Dir betrogen und hintergangen fühlt und daher wenig Lust dazu hat, Dich weiterhin in der ehelichen Wohnung zu dulden und gegebenenfalls mitzufinanzieren. RECHTLICH hat er dazu aber keine Handhabe, insbesondere da Kinder im Spiel sind.
Je nach Größe der Wohnung könntest Du sogar darauf bestehen, dass das Trennungsjahr bis zur Scheidung so abläuft, dass ihr "getrennt innerhalb der Wohnung" lebt. Rein praktisch ist dies aber nicht zu empfehlen, da dies einfach großes Konfliktpotenzial mit sich bringt.
Du solltest in jedem Fall einen Fachanwalt aufsuchen und Dich hier für Euren speziellen Fall aufklären lassen.
Man muss eben schon darlegen, dass man trotz gemeinsamer Anschrift komplett getrennt gehaushaltet hat (getrennte Kassen,getrennt Wäsche waschen, getrennte Fächer im Kühlschrank, getrennte Mahlzeiten, getrennte Schlafzimmer, etc.)
Grundsätzlich werden beim Scheidungstermin beide Eheleute befragt, ob dies so war und ob man die Ehe als gescheitert ansieht. Wenn einer der Ehepartner dann sagt NEIN - wird die Ehe nicht geschieden. Egal ob das Trennungsjahr in getrennten Wohnungen stattgefunden hat oder innerhalb der gemeinsamen Wohnung. Nach einem Jahr Trennung kann die Ehe nur einvernehmlich geschieden werden, ansonsten erst nach 3 Jahren.
Da gibt es aber halt gerade in Bayern Präzedenzfälle, die das nicht anerkennen wollten. In Norddeutschland ist das völlig unkritisch. Meine Frau und ich machen das auch gerade und halten uns nicht völlig dran. Da wäscht mal einer die Wäsche vom anderen und es wird auch mal zusammen gegessen, auch wegen unserer Tochter.
Da wäscht mal einer die Wäsche vom anderen und es wird auch mal zusammen gegessen, auch wegen unserer Tochter.
Ist ja auch kein Thema, man wird ja nicht mit Kameras überwacht, um zu prüfen, ob man sich dran hält.
Wichtig ist eben, dass in der Gerichtsverhandlung beide Parteien sich einig sind, dass man komplett getrennt gewirtschaftet hat und die Ehe als gescheitert angesehen wird.
Das die Gerichte in Süddeutschland hier eine Sonderstellung haben, war mir nicht bewusst. Danke für den Hinweis. Man lernt nie aus ;-)
Die haben keine Sonderstellung, ich denke mal, das liegt einfach in der Religion und der teilweise erzkonservativen Einstellung in Bayern begründet. Ist halt auch immer eine Ermessensentscheidung des Richters.
Einfach raussetzen kann er Dich nicht. ich würd aber zusehen, die Situation zügig zu entspannen und mir schnellstens was anderes suchen.
Nein, natürlich nicht. Er kann verlangen, dass du ausziehst, wenn es seine Wohnung ist, muss dir aber eine angemessene Zeit zugestehen, etwas anderes zu finden. Du wirst allerdings bei den Unterhaltsverhandlungen schlechter wegkommen, weil du deine ehelichen Pflichten grob verletzt hast.
Ich rede auch nicht vom Kindesunterhalt, der steht unveränderlich in der Düsseldorfer Tabelle.
Ich rede vom Ehegattenunterhalt.
Habt ihr beide den Mietvertrag unterschrieben ? Dann kann er dich auch nicht so einfach vor die Tür setzen.
Ich würde trotzdem sehen, dass ich da wegkomme. geh doch solange in eine Pension.
Strolchis Antwort ist schon richtig:
Dem Mietgesetz ist Ehebruch erstmal egal - wer die Wohnung gemietet hat, hat das Bestimmungsrecht darüber. Steht ihr beide im Vertrag, kann er dich nicht vor die Tür setzen. Dafür wirst du auch nach Auszug evtl. für die Miete anteilig aufkommen müssen, so lange, bis der MIetvertrag entsprechend geändert wurde. Da setzt du dich mit dem Vermieter in Verbindung.
Bei Eigentum geht es analaog: wer im Grundbuch steht, "bleibt"
Und vor allem in Süddeutschland unter Umständen vom Familiengericht nicht als Trennungsjahr anerkannt wird.