kann man wegen sv fixiert werden?
Kann man?
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
2 Antworten
Aber auch nur wenn es eine starke Form der Selbstverletzung ist, ab wann es eine starke Form ist liegt im ermessen des Personals, und im ermessen des Richters, es kann also sein dass man erst ab einer lebensbedrolichen Lage fixiert wird (was aber selten der Fall ist), es kann aber auch sein dass man schon fixiert wird wenn verdächtigt wird dass man sich z.b tief schneidet, aber eigentlch ist die Fixierung immer das letzte Mittel, dann kommt es eher zu einer Verlegung auf die Geschlossene Station, oder das Schnittwerkzeug wird entnommen und man bekommt keinen Ausgang, da man sich dort ja z.b andere Klingen anschaffen könnte.
Am besten lässt man es aber erst gar nicht so weit kommen und versucht es zu lassen, alles gute
Wenn die Eigengefährdung dabei zu groß wird, kann man auch für Selbstverletzung fixiert werden.
Liegt im Ermessen des Personals und später ggf. des Richters. Aber bei “leichter” Selbstverletzung wird man in der Regel nicht fixiert. Es werden dann meist die Wunden versorgt und je nach Stationskonzept weitere Maßnahmen wie ein Timeout, Verhaltensanalyse oder Ähnliches eingeleitet.
Auch wenn man sich selbstverletzt aber es nur leicht ist?