Kann man von einer Religion rausgeworfen werden?
Oft höre ich das wenn man das oder das macht das man von einer Religion rausgeworfen wir wen ja kann man wieder rein kommen?
5 Antworten
Hallo 👋🏻
Aus Islamischer Sicht ist es möglich aber es hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht einfach pauschal beurteilbar.
Es gibt Beispielsweise den Hadith Abu Dawud 4031 wo steht:
Der Prophet (ﷺ) sagte: „Wer irgendein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“
Es kommt natürlich drauf an wie man es tut, wie oft...und so weiter
LG
Die Kirche kann Mitglieder exkommunizieren. Bezeichnenderweise ist in der Nazizeit kein einziger Naziverbrecher exkommuniziert worden.
Trotzdem hätte es genügend Gelegenheiten gegeben, wenigsten die Protagonisten des Nationalsozialismus zu exkommunizieren. Das tut man dann lieber bei Verstößen gegen das Zölibat.
Nach dem Krieg hat man sogar Nazis auf den sog. Klosterrouten zur Flucht nach Südamerika verholfen.
Die Religion kann dir keiner nehmen, was du meinst ist eine Glaubensgemeinschaft.
Man kann einer Kirche austreten, geächtet oder zum Tode verurteilt werden.
Islam? Du kannst nicht aus dem Islam rausgeworfen werden.
Kein Mensch hat die Macht, dich aus dem Islam rauszuwerfen. Wenn jemand sagt, du bist raus wegen bestimmter Fehler oder Meinungen, dann überschreitet er eine Grenze, die nur Allah zusteht. Dieser wäre nach dem Islam einer der größten Kafir! Aussagen wie Rauswurf sind gefährlich, denn sie hindern dich womöglich daran, das zu tun, was Allah dir befohlen hat, und führt dich zu mehr Sünden. Dein Glaube gehört dir. Er steht zwischen dir und deinem Schöpfer ganz alleine.
Du kannst aus einer Religionsgemeinde raus geworfen werden.
Aus der ganzen Religion nicht
"Bezeichnenderweise" ?
Naziverbrecher brauchen keine Spruchstrafe, sie sind durch ihre Taten exkommuniziert.
Im Kirchenrecht gibt es zwei Arten der Exkommunikation:: die Exkommunikation als Tatstrafe ("poena latae sententiae") und als Spruchstrafe ("poena ferendae sententiae"). Im ersten Fall tritt die Exkommunikation automatisch ein, zum Beispiel bei Abtreibung oder Häresie. Im zweiten Fall muss die Strafe hingegen vom Bischof verhängt werden – und zwar nach einem Verwaltungsverfahren oder gerichtlichem Prozess.
Als Tatstrafe vollzieht sich die Exkommunikation der Naziverbrecher. Sie haben sich selbst exkommuniziert - genauso wie alle Abtreibungsbeteiligte oder Häretiker. Auch bei ihnen kann nur ein Bischof die Exkommunikation aufheben, ein nicht besonders dazu befugter Beichtvater darf sie nicht absolvieren, bevor der Bischof befragt wurde.
In die zweite Kategorie fallen z.B. Straftaten der Mafia. Eine komplette Gruppe kann nicht pauschal verurteilt werden und muss einzeln geprüft werden.