Kann man sich selbst anzeigen?
Ist das juristisch möglich? Oder Möglichkeit: nicht vorhandne?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Hallo WASKOKSWAS,
ob die Tat verfolgt wird, hängt davon ab, ob die Tat:
- ein Offizialdelikt (das sind die Delikte, die strafrechtlich unabhängig davon verfolgt werden, ob die Verletzte Person im Sinne von Geschädigte, einen Strafantrag stellen)
- ein relatives Antragsdelikt (das sind Delikte die verfolgt werden, wenn ein Strafantrag gestellt wurde oder öffentliches Interesse vorliegt)
- ein reines Antragsdelikt (Delikt wird nur verfolgt, wenn die Verletzte Person einen Strafantrag stellt.
Unter folgendem Link beschreibt und zählt Wikipedia auf, welche Delikte als Antragsdelikte gelten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt
Schöne Grüße
TheGrow
Man kann sich selbst anzeigen.
Ist bei Strafaten meist sogar von Vorteil und KANN (muss nicht) zu einer milderen Strafe führen, wenn man z.B. deutlich macht, dass man die Tat bereut.
Klar.
Wer soll dich denn daran hindern?
"Herr Wachtmeister, Ich habe jemanden umgebracht".
"Petze. Das muss er uns schon selbst sagen!"