Kann man sich islamisch trennen auch wenn der Mann nicht will?

10 Antworten

Ergibt keinen Sinn. Eine islamische Heirat hat keinen Einfluss auf die Papiere. Wenn er dich allein wegen den Papieren geheiratet hat, kannst du zum Amt gehen, ihnen die Situation schildern und die Scheidung beantragen.

wie sich heraus stellte hat er mich nur wegen den Papieren geheiratet.

Das ist Grund 1, sich islamisch scheiden zu lassen. Dies stellt einen Betrug in der Ehe dar. Seine eigentliche Absicht hat auch nichts mit dem Islam oder der eigentlichen Ehe zu tun.

Er wohnt in Hamburg und ich in der nähe von der Schweiz wir haben uns mittlerweile mehr als 5 monate

Das ist Grund 2: Dein Ehemann darf nicht länger als 4 Monate von dir entfernt sein, es sei denn, ihr habt beide diese Entscheidung getroffen. Dies bedeutet, dass wir gemeinsam beschlossen haben, und ich (als Frau) damit einverstanden war, dass mein Mann für eine längere Zeit als 4 Monate verreist, usw. Ein bloßes Ergeben gilt nicht, und sich nicht darum zu bemühen, sich wiederzusehen, gilt ebenfalls nicht.

und er hat auch seit ungefähr 2 - 3 Monaten keinen Cent für mich ausgegeben

Und das ist Grund 3: Er ist dazu verpflichtet, sich finanziell um dich zu kümmern. Tut er das nicht, dann stellt dies ebenfalls einen Scheidungsgrund dar.

Gehe zu der Moschee, in der ihr geheiratet habt, reiche die Scheidung mit den genannten Begründungen ein und lass sie dort bestätigen. Dann bist du islamisch geschieden, sofern deine Angaben richtig waren.

Islamisch, Christlich oder Klyngonisch? das spielt hier keine Rolle! EGAL! was der Imam, der Pastor oder der der Wa'Dich gesagt haben, Damit verpflichtest du dich lediglich vor Alah, Gott oder Sto'Vo'Kur deine Frau so zu behandeln, wie es die jeweilige Relgion oder Gesellschaftsordnung vorsehen.

es gibt noch eine weitere Form der Ehe nämlich die behördliche. Sie wird in der Regel in der Kirche zum heiligen Mamon nach dem mächtigen Buch der Gesetze vollzogen.

Eiene Ehe, in der keinerlei Intaaktion mehr stattfindet, ist zerüttelt. Nach Schuld braucht da garkeiner fragen.

Wichtig ist, dass du mit einem Anwalt vors Standesamt gehst, udn sagst: "Ich mag nicht mehr mit meinem Partner verheiratet sein. Dann wird das Standesamt diesen darüber informieren und wenn ihr ein jahr von Tisch und Bett getrennt gelebt habt, ist der Spuk vorbei.

lg, Anna

Im Islam ist es so:

Auch das auf Koran und Überlieferung gründende Scheidungsrecht benachteiligt die Frau gegenüber dem Mann: Die traditionelle Verstoßungsformel "Ich verstoße Dich", für die der Mann keinerlei Gründe benennen muss, reicht heute in vielen Ländern zwar nach staatlichem Recht nicht mehr aus. Dennoch wird sie teilweise weiter so praktiziert und dann auch vielfach gesellschaftlich anerkannt. Aber auch dann, wenn der Mann die Scheidung per Gerichtsprozess durchsetzen muss, ist sie für ihn nach wie vor einfacher als für die Frau. Sie muss - wenn sie überhaupt die Möglichkeit besitzt, eine Scheidung zu betreiben - immer einen Gerichtsprozess anstrengen und kann keine Verstoßung aussprechen. Sie benötigt zudem stichhaltige Gründe sowie meist Beweise für ein Fehlverhalten des Mannes, damit es zu einer Scheidung kommt. Vor allem gelten diejenigen Gründe als Fehlverhalten, die bereits die Scharia vorsieht, wie z. B. schwere geistige oder körperliche Krankheit, dauerhafte Erwerbslosigkeit bzw. Gefängnisaufenthalt, Vernachlässigung und Gewaltanwendung. Gleichzeitig wird eine Scheidung eine Frau häufig sozial stigmatisieren und wirtschaftlich in verzweifelter Lage zurücklassen. 
Auch die "widerrufliche" Scheidung ist dem Mann allein erlaubt, indem er die Scheidungsformel nur einmal ausspricht und seine Frau wochen- und monatelang in einem Schwebezustand zwischen Scheidung und Ehe halten kann. Die Entscheidung, ob der Ehemann spätestens vor Ablauf des vollendeten dritten Monats die Scheidung zurücknimmt und die Ehe fortsetzt oder den letzten Tag der Zurücknahmemöglichkeit einfach verstreichen lässt und die Frau als verstoßen gilt, liegt allein bei ihm. In den letzten Jahrzehnten haben allerdings etliche Länder die einfache Scheidung per Scheidungsformel für den Mann erschwert, indem z. B. nur dann Scheidungspapiere ausgestellt werden, wenn vor Gericht ein oder zwei Versöhnungsversuche nachgewiesen oder Vermittler berufen wurden.

Quelle: Die Scharia von Christine Schirrmacher, S. 44-45

Nein, du als Frau kannst lediglich vor ein islamisches Gericht ziehen (Name vergessen) und dort die Scheidung einklagen.

Denke jedoch daran, dass du seine aus islamischer Sicht scheidungsrelevanten Vergehen beweisen musst.

Dashier hatte ich einer anderen Muslima einst rausgesucht:

-----☆☆☆-----

Du brauchst leider unbedingt die Entlassung durch deinen (Noch-)Ehemann.

Entweder durch Talaq (reguläre Scheidung) oder durch Chul (Aufhebung der Eheschliessung, das wird nicht auf die bisherigen Scheidungen angerechnet)

Du als Frau kannst leider nicht einfach 3x etwas aufsagen und ihr seid geschieden, sorry.

Wenn dein Mann dir beides nicht aussprechen will, musst du zu einem islamischen Gericht und belegen, dass dein Ehemann z.B. gegen islamische Regeln verstösst oder sonstige islamische Regeln die Aufhebung zulassen. Dann scheiden die euch.

Hier habe ich ein paar Rechtsurteile darüber für dich rausgesucht:

Die Scheidung (At-Talaaq)
Ibn Taymiyyah sagte: „Wenn die Frau Ehebruch begeht, ist es dem Ehemann nicht erlaubt, sie zu behalten, weil er ansonsten ein betrogener Ehemann wäre.“ (Majmuu‘ al-Fataawa 32/141)
Ebenso verhält es sich anders herum: Wenn der Ehemann weder rechtschaffen ist, noch aufrecht in seiner Religion, ist es verpflichtend für die Ehefrau, ihn um die Scheidung zu bitten oder sich durch die Khul’a frei zu kaufen. Es ist ihr nicht erlaubt, mit ihm verheiratet zu bleiben.
https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/90-verlobung-a-ehe/scheidung-tod-ehepartner-trauerzeit/1406-die-scheidung-at-talaaq

Daß die Frau sich genauso vom Mann scheiden lassen kann, wie dieser sich von einer Frau, steht da nicht. Sie muß den Mann bitten oder sich freikaufen. 3x "Talaq" (oder etwas anderes) sagen wird in dieser Fatwa nicht als Möglichkeit für die Frau genannt.

Zum Freikaufen kommen wir gleich in einer anderen Fatwa nochmal.

Etwas recht ähnliches in einer anderen Fatwa:

Mann betrügt Ehefrau: was soll die Frau tun?
(...)
Die zweite Möglichkeit wäre, dass du Dinge weißt, die belegen, dass diese uneheliche Beziehung stattfindet.
In diesem Fall sollst du ihn ermahnen, und ihn an Allâh, den Erhabenen, erinnern. Du darfst ihm auch mit allen möglichen Mitteln drohen, die ihn an dieser Abscheulichkeit hindern können.
(...)
Falls er bereut, dann sei Allâh Dank, denn dies ist ja das angestrebte Ziel.
Es ist aber keine Sünde für dich, die Ehescheidung zu verlangen, falls er so weiter macht und du dir sicher bist, dass er Ehebruch begeht.
Dies gilt nur dann, wenn es sich beim Betrug um eine uneheliche Beziehung handelt.
https://www.islamweb.net/de/fatwa/122889/Mann-betr%C3%BCgt-Ehefrau-was-soll-die-Frau-tun

Auch hier soll die Frau es vom Mann verlangen, sie kann es nicht selbst tun, der Mann muß also auch in diesem Fall die Scheidung selbst durchführen.

Oder hier, da wird es nochmal etwas deutlicher gesagt:

Allâh erteilt nämlich der Frau das Recht, sich von ihrem Ehemann zu trennen, wenn er sie nicht aus der Ehe entlässt. Denn der Mann hat zwar die Scheidung in der Hand, die Frau hat aber dennoch das Recht zur Chul-Scheidung, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
An dieser Stelle werden einige Bestimmungen der islâmischen Scharia über die Chul-Scheidung dargelegt
Chul-Scheidung bedeutet: Die durch das Aussprechen bestimmter Worte erfolgende Trennung des Ehemannes von seiner Gattin gegen ein Entgelt oder eine Gegenleistung.
(...)
Bedingungen für die Gültigkeit der Chul-Scheidung
1. Sie wird von einem Ehemann durchgeführt, dessen Handlungen rechtswirksam sind, also von einem Mann im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und mit Differenzierungsvermögen.
2. Sie erfolgt gegen ein Entgelt, das von der Frau als Gegenleistung an den Mann gezahlt wird, um sich dadurch von ihm zu lösen.
(...)
Wenn also diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist es der Frau erlaubt, die Chul-Scheidung zu verlangen. Wenn es jedoch keine islâmischen Gründe für die Chul-Scheidung gibt, dann ist es für die Frau harâm, von ihrem Mann die Trennung zu verlangen. Denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Jedweder Frau, die ihren Ehemann um die Scheidung bittet, ohne dass eine Schädigung vorliegt, ist der Geruch des Paradieses verwehrt.“ (Überliefert von Ahmad, Abû Dâwûd und At-Tirmidhî.)
(...)
Verbales Verkünden der Chul-Scheidung
Für die Chul-Scheidung gibt es offenkundige wie auch indirekte, umschreibende Formulierungen.
Was die offenkundige Form betrifft, so erfolgt sie durch die Begriffe Al-Chul, Al-Fasch oder Al-Fidâ. So sagt er beispielsweise: „Châla´tuki (Ich habe dich per Chul-Scheidung aus der Ehe entlassen).“
Und zu den indirekten, umschreibenden Formulierungen gehört es, wenn er sagt „Bâraituka (Ich habe mich mit dir auf die Trennung geeinigt)“ (...)
https://www.islamweb.net/de/article/228241/Regeln-f%C3%BCr-Chul-Scheidung

Auch hier wieder:

"3x Talaq sagen und die Frau ist raus aus der Ehe" ist leider nicht. Sie muß sich freikaufen UND der Mann muß sie dann trotzdem noch freigeben. Sie kann sich die Scheidung bei ihrem Ehemann ERKAUFEN, aber er muss dem zustimmen.

Steht ja auch ganz oben in der Fatwa: Scheidung ist dem Mann vorbehalten, der Frau steht nur die Chul-Scheidung zur Verfügung.

Als Hinweis steht unten, daß man die Gegenleistung auch weglassen kann (was im Islam aber unerwünscht ist) aber davon, daß der Mann das Entlassen weglassen kann, steht auch hier nichts.

Die Trennung ohne Gegenleistung ist gültig, aber unerwünscht.

Also dränge deinen Mann zu einer Scheidung, verlange sie ganz strikt von ihm bis er es tut.... oder geh zu einem islamischen Gericht und klage die Scheidung ein.

Alles Gute!

Ja auch du kannst dich trennen wenn du willst

Bei sure 2 ab ungefähr vers 220 + solltest du paar verse bezüglich die Scheidung finden

Ps: man sollte sich aber ganz genau überlegen ob man sich wirklich scheiden will besonders wenn ihr kinder habt, Laut eine Hadih freut sich Iblis (sheitan) am meisten wenn 2 ehe Paare sich scheiden lassen.

Ich würde sogar istikhara gebet empfehlen, Allah weiss eben am besten was für uns das beste ist

https://diegebetszeiten.de/koran/al-baqara/

Hier auch was bezüglich istikara gebet

https://youtu.be/7joRq2RJw9E?si=HBzilVs8XZQnV9f1

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser