2 Antworten
Ja, ein Taufname ist ein Grund für eine Namensänderung. Solltest du aber zügig anmelden. Die Salbung - nun es geht ja um das, was damit symbolisiert wird, nämlich um die Salbung mit dem Heiligen Geist. Den Heiligen Geist kannst du nicht abwaschen. Ob oder wann du das Öl abwaschen willst - das hängt wohl eher von dir selber ab :-)
Habe ich nichts gefunden. Mein Sohn ist vor einem Jahr getauft worden, dann fiel ihm später ein, dass er gerne einen Taufnamen gehabt hätte. Das war dann doch etwas kompliziert, weil wir dann mit der Kirche und dem Amt hätten diskutieren müssen... Namensänderungen in Deutschland sind grundsätzlich unerwünscht, aber zulässig, wenn du einen guten Grund nachweist. D.h. du müsstest z.B. nachweisen, dass du diesen Taufnamen im Rahmen der Taufe bekommen hast. Dass dir deine Religionszugehörigkeit inklusive Taufnamen für deine Identität wichtig ist. Dass du mit diesem Taufnamen deshalb angesprochen werden willst. Solche Sachen halt. Setz dich mal mit deinem Einwohnermeldeamt in Verbindung. Oder google mal einfach "Namensrecht".
Prinzipiell kannst du dieses Namen erstmal NICHT eintragen lassen.
Einen solchen Namen musst der erst mittels Namensänderung als amtlichen Namen erhalten. Frag dazu bei deinem örtlichen Standesamt nach. Die Hürden dafür sind aber sehr sehr hoch.
Ja ich meine ob es da eine Zeitspanne giebt