Künstlername im Personalausweis?
Auf dem Personalausweis kann man einen Künstlernamen eintragen lassen. Kann das auch mein persönliche Spitzname sein, mit dem mich all meine Freunde rufen, oder muss das ein beruflich bedingter Künstlername sein den man rechtlich begründen muss?
4 Antworten
Sie müssen auch unter diesem Namen bekannt und künstlerisch tätig sein, ansonsten sind die Voraussetzungen nicht erfüllt. Ein Spitzname fällt da also schon mal flach.
Es gibt Regionen, die einen Beweis wollen, dass du auch in anderen Regionen bekannt bist, bspw. als Sängerin oder Schauspielerin. Die Frage ist auch, was dir dieser Künstlername bringen würde, außer, dass du Geld für einen neuen Ausweis bezahlen müsstest.
Man muss es nachweisen und begründen.
Wenn du jetzt als "Teddy" (oder was auch immer) Bilder malst, Bücher schreibst oder öffentlich auftrittst kannst du das reinschreiben lassen etc.
z.B.
Jasmin Wagner => Blümchen
Michaela Schaffrath => Gina Wild
Du musst unter den Namen also bekannt sein.
nein, es muss ein Name sein, der sehr bekannt ist.