Taufnamen als Zweitname eintragen?

1 Antwort

Den Taufnamen als zweiten Vornamen ins standesamtliche Geburtenregister einzutragen geht nur über eine behördliche Vornamensänderung, doch dazu fehlt es an einem wichtigen Grund i. S. des Namensänderungsgesetzes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung