Kann man mich zwingen das erste Lehrjahr zu wiederholen? (Schneiderin)
Da ich unter chronischer Stirnhöhlenentzündung leide (ärztlichen Attest usw habe ich immer, bei der kleinsten Erkältung muss ich oft Antibiotika nehmen und bin nicht mehr arbeitsfähig) fehle ich leider oft (was ich durch eine baldige Operation hoffentlich ändern kann). Meine Schulischen Noten sind nirgends unter einer 5 (Schweizer Noten, Deutsche Note wäre nirgends unter einer 2). Kann meine Chefin mich trotzdem zwingen das erste Lehrjahr zu wiederholen?
3 Antworten
Dein Ausbildungsbetrieb muss Dir die nötigen Kenntnisse vermitteln können, damit Du die Abschlussprüfung bestehen kannst. Und dazu zählen nicht nur die Noten in der Schule, sondern auch die praktischen Kenntnisse, die Dir Dein Ausbildungsbetrieb vermitteln muss. Hast Du nun sehr hohe Fehlzeiten, kann es sein, dass Deine Chefin der Meinung ist, Dir nicht alle notwendigen Fähigkeiten bisher vermittelt zu haben!
Wenn sie dich zur Wiederholung des ersten Lehrjahres zwingen will,solltest du mit dem Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen Kammer,vermutlich ist das die Handwerkskammer,sprechen,und ihm deine Situation darlegen.Er sollte dir mit Rat und Tat zur Seite stehen,und aus seiner Sicht Stellung zu der Ansicht deiner Ausbilderin beziehen..Die Adresse findest du in deinem Ausbildungsvertrag.
Diese Abgaben gelten natürlich nur in Verbindung mit einem deutschen Ausbildungsverhältnis.
Ich bin der Meinung, wenn du mehr als ein halbes Jahr gefehlt hast, ja. Dann musst du Wiederholen
Kleiner Tipp am Rande, Wiederhol lieber, wenn du so oft gefehlt hast, wird es vom Vorteil sein, glaube mir ;)
Dann hilft es eigentlich nur noch, mit deiner Chefin zu reden um ihr das klar zu machen! ;) :)
Mehr als ein halbes Jahr habe ich bestimmt nicht gefehlt aber insgesamt in den 7 Monaten in denen ich dort arbeite zusammengenommen (nicht am Stück) ca einen Monat von 7. Ist das Grund genug? Ich bin dort zusammen mit anderen Lehrlingen in meinem Lehrjahr und komme bis jetzt noch mit.