Kann man in Hessen auch mit zu vielen 4ern sitzen bleiben?

6 Antworten

Wo steht denn das? Im Hessischen Schulgesetz §75 (1):

(1) Soweit in diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist, wird die Schülerin oder der Schüler in die nächste Jahrgangsstufe versetzt, wenn
1.
die Leistungen in allen Fächern mindestens mit ausreichend bewertet werden oder

4 = ausreichend, wenn man ausreichende Leistungen bringt, bleibt man nicht sitzen.

Mit "zu vielen 4ern" sollte man sich selbst und unabhängig vom Bundesland einmal darüber Gedanken machen, ob man das Lernziel der Klassenstufe wirklich erreicht hat oder sich gerade so ins nächste Jahr schleppen will, wo man dann aufgrund seiner Schwächen aus dem Vorjahr fürchterlich auf die Schnauze fällt.

Nein, 4 gilt als bestanden

nein, und selbst wenn du in jedem Fach die Note 4 haben würdest, hättest bestanden