Kann man in Hessen auch mit zu vielen 4ern sitzen bleiben?
Hallo,
Ich hatte hier mal in einer Frage gelesen, dass zu den Versetzungsbedingungen in Hessen in der Realschule und im Gymnasium auch gehört, dass man insgesamt ein Notenschnitt von mindestens 3,0 hat. Wenn ich das richtig verstehe bedeutet das, wenn man zu vielen 4er hat, dass man dann auch wiederholen muss. Die Frage ist nur aus Interesse.
Stimmt das wirklich so?
6 Antworten
Wo steht denn das? Im Hessischen Schulgesetz §75 (1):
(1) Soweit in diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist, wird die Schülerin oder der Schüler in die nächste Jahrgangsstufe versetzt, wenn
1.
die Leistungen in allen Fächern mindestens mit ausreichend bewertet werden oder
4 = ausreichend, wenn man ausreichende Leistungen bringt, bleibt man nicht sitzen.
Mit "zu vielen 4ern" sollte man sich selbst und unabhängig vom Bundesland einmal darüber Gedanken machen, ob man das Lernziel der Klassenstufe wirklich erreicht hat oder sich gerade so ins nächste Jahr schleppen will, wo man dann aufgrund seiner Schwächen aus dem Vorjahr fürchterlich auf die Schnauze fällt.
Nein, 4 gilt als bestanden
nein, und selbst wenn du in jedem Fach die Note 4 haben würdest, hättest bestanden