Kann man Führerscheinantrag auch per Post an die zuständige Behörde schicken?

1 Antwort

Grundsätzlich ja, die Behörde kann aber das persönliche Erscheinen verlangen, §21 FeV:

(1) Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen. Der Bewerber hat auf Verlangen dieser Behörden oder Stellen persönlich zu erscheinen.

Wenn du dort bereits vorstellig warst, sollte das Nachreichen per Post genügen. Bedenke, dass die Behörde das Original benötigt und die Unterlagen im ungünstigen Fall verloren gehen könnten.